Eventus eG: AG Stuttgart beschließt Insolvenzverfahren

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Das Amtsgericht Stuttgart hat am 15. September 2017 die Durchführung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Eventus eG beschlossen. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Weitere Vermögensverschiebungen werden zunächst durch das vorläufige Insolvenzverfahren gestoppt. Betroffene Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Am 22. August 2017 hat das Unternehmen bereits mit einer öffentlichen Stellungnahme bei den Anlegern für Unruhe gesorgt:

„In den letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder wird die Aufklärung betrieben. Dazu wurde eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.“

Die schlimmsten Befürchtungen der Anleger um die Liquidität des Unternehmens könnten sich jetzt durch den Insolvenzantrag bewahrheiten.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Betroffene sollten zunächst einmal die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens abwarten, um ihre Forderungen gegebenenfalls zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Zudem sollte rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz könnten insbesondere bei Prospekthaftung und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sollten Anlageberater ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, könnten betroffene Anleger gegebenenfalls ihre Ansprüche durchsetzen.

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