Ewiges Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen endet am 21.06.2016 rückwirkend

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Der Bundestag kippt das ewige Widerrufsrecht – Frist läuft am 21.06.2016 aus

Ist bei der Aufnahme eines Darlehens die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann der Vertrag widerrufen werden. Das ist allseits bekannt. Der Bundestag hat jetzt jedoch eine äußerst relevante Gesetzesänderung beschlossen. Für Verträge zwischen 2002 und 2010 erlischt das ewige Widerrufsrecht – rückwirkend.

Wie die bisherigen Regelungen sind

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten war und ist nach derzeit geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. Dies trifft auf etwa 80 % aller zwischen 2002 und 2010 vergebenen Kredite zu. Verbraucherzentralen und Anwälte konnten das Ergebnis bei Prüfung von inzwischen fast 50.000 Verträgen feststellen.

Seit November 2002 steht Verbrauchern bei Abschluss von Immobilienkreditverträgen immer ein Widerrufsrecht zu. Die Banken müssen über dieses Recht, allen voran über den Beginn der Widerrufsfrist informieren. Die Information muss eindeutig, unmissverständlich und explizit erfolgen. Ist das nicht der Fall, ist die Belehrung fehlerhaft. Für diesen Fall erlischt das Widerrufsrecht nicht. Es wird deshalb auch „ewiges Widerrufsrecht“ oder „Widerrufsjoker“ genannt.

Die Gerichte urteilten bislang sehr streng aber zugunsten der Verbraucher. So wurden zahlreiche Widerrufsbelehrungen beanstandet und den Verbrauchern die Widerrufsrechte anerkannt.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf www.finanztest.de.

Was aktuell ein Widerruf bringt

Für betroffene Kreditnehmer ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung deshalb aktuell sehr erfreulich. Selbst nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger Abwicklung ist der Widerruf möglich. Auch bei einer vorzeitigen Ablösung kann widerrufen werden. Dann muss sogar die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank erstattet werden. Aber warum ist das gerade jetzt so beliebt? Durch die für Verbraucher günstige Zinslage können aktuell Darlehen zu wesentlich besseren Konditionen aufgenommen werden als noch vor zehn Jahren. Das bewegt viele Verbraucher dazu, ihre Verträge eingehend zu prüfen und diese bei bestehendem Recht zu widerrufen. Das kann mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen.

Was sich jetzt ändert

Der Bundestag hat am 18. Februar 2016 beschlossen, das ewige Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 aufzuheben. Das Gesetz wird am 21.03.2016 in Kraft treten. Um das Widerrufsrecht für Altverträge aus der Zeit von 2002-2010 zu erhalten, muss es bis zum 21.06.2016 ausgeübt werden. Danach ist die Frist verstrichen und der Widerruf von Verbraucherkreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung aus dieser Zeit ausgeschlossen. Spätestens am 21.06.2016 muss die Widerrufserklärung für die betroffenen Verträge dem Kreditinstitut zugehen.

Unser Service

Wenn Sie den Widerruf Ihres Verbraucherkreditvertrages nun in Betracht ziehen, sollten Sie sofort aktiv werden. Wir beraten und begleiten Sie sehr gerne bei Fragen und bei der Verwirklichung Ihres Widerrufsrechts. Die Prüfung, ob die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditvertrag fehlerhaft ist, erbringen wir für Ihre Anfragen ab dem 12.02.2016 kostenlos. Zur konkreten Vorgehensweise und anfallenden Kosten für ein Mandat haben wir extra ein Informationsblatt erstellt, dem Sie alle wichtigen Angaben entnehmen können. Sie finden dieses auf unserer Homepage.

Zudem können Sie auf unserer Homepage eine Synopse einsehen, die die aktuelle Rechtslage mit der zukünftigen Ausgestaltung vergleicht. Des Weiteren stellen wir Ihnen brisante und interessante Pressemeldungen und Links zu dem Thema vor.

Wir bearbeiten seit mehreren Jahren ca. 500 Widerrufsmandate. Eine Reihe von Mandaten konnten wir vorgerichtlich durch Einigungen mit den Bankinstituten erfolgreich erledigen. Wir betreuen derzeit zudem zahlreiche einschlägige Klageverfahren und haben auf Landesebene bereits viele Erfolge erstritten. Diese können Sie auf unserer Homepage bei Interesse nachlesen. Dank der intensiven Arbeit mit den Widerrufsfällen und dem stetigen Austausch mit Experten bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung die immer auf dem aktuellsten Stand ist.

Wer wir sind

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen ist auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Benedikt-Jansen ist seit 13 Jahren Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V., einem staatlich anerkannten Verbraucherschutzverband zur Bekämpfung unredlicher Finanzdienstleister (z. B. aus dem Bankensektor, Kapitalanlagesektor, Versicherungen, etc.). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat seit dem Jahre 2004 zehntausende Fälle rechtsmissbräuchlicher Vertragspraktiken (insbesondere unwirksame Vertragsklauseln) erfolgreich bekämpft. Seit 2010 ist Herr Benedikt Jansen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht. Er verfügt über einen außergewöhnlich umfangreichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen er und sein Team Ihnen auf seiner Homepage zur Verfügung.


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