Fachanwalt für Medizinrecht - Qualität durch Kompetenz

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Warum zum Fachanwalt? Die Erlangung eines Fachanwaltstitels unterliegt besonderen gesetzlichen Qualitätsstandards. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist vor Antragstellung eine mehrjährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt erforderlich. Eine weitere Bedingung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Außerdem ist jeder Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert  nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.

Der Fachanwaltstitel ist deshalb ein Garant für hohe fachliche Beratungsqualität, so die Bundesrechtsanwaltskammer.

Auch die Stiftung Warentest rät, sich stets an einen Fachanwalt zu wenden: „Wer sich an einen Fachanwalt wendet, kann damit rechnen, dass sein Anwalt mehr Wissen und Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet haben wird als ein Durchschnittsanwalt. Es gilt daher die Regel: im Zweifel sollten Ratsuchende besser zu einem Fachanwalt gehen.“ (Magazin Finanztest der Stiftung Warentest, Ausgabe 3/2013, Seite 17)

Profitieren Sie von dieser Kompetenz; schließlich geht es um Ihr gutes Recht.

Auf der Basis von Erfahrung, Spezialisierung und Branchenkenntnis biete ich Ihnen seit knapp 10 Jahren in Düsseldorf eine fundierte Interessenvertretung bei sämtlichen Fragestellungen betreffend die ärztliche Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst an. Schwerpunkte hierbei sind neben dem Arzthaftungsrecht die Begleitung von Praxisgründungen einschließlich der Übertragung vertragsärztlicher Zulassungen. Die Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Ärztetestamenten hat hierbei einen besonderen Stellenwert.

Sie sehen: Als Fachanwalt für Medizinrecht bin ich in besonderer Weise bereit für meine Spezialisierung einzustehen.   

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

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Dr. Daniel Koch LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108
40545 Düsseldorf

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koch@kanzlei-luegallee.de



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