Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – welche Rechtsgebiete sind umfasst?

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Auf den Gebieten des Urheberrechts und des Medienrechts wurde vor über 10 Jahren der einheitliche Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ ins Leben gerufen.

Das Urheberrecht beschäftigt sich im weiteren Sinne mit dem geistigen Eigentum. In erster Hinsicht gehen dementsprechende Fachanwälte gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Hier kommen dann häufig Abmahnungen zum Vorschein, die in der Regel Forderungen wie Schadensersatz, Unterlassung oder Erteilung von Auskünften beinhalten.

Das Gebiet des Medienrechts setzt sich aus dem Presserecht, Rundfunkrecht und Multimediarecht zusammen. Dieser Bereich ist oft mit Grundrechtsverletzungen (insb. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts) verbunden, die oft mit sog. Schmähkritik, Verleumdungen oder Hate Speech innerhalb der „neuen Medien“ einhergehen, und daraus resultieren können.

Für die Erlangung des Fachanwaltstitels sind praktische und theoretische Voraussetzungen zu erfüllen. Hierfür sind besondere Kenntnisse in den Rechtsgebieten erforderlich (§ 14j FAO). Auf praktischer Seite muss ein Fachanwalt eine festgelegte Anzahl an Fällen vorweisen und permanent Fortbildungen besuchen, um immer auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu bleiben.

Einen erheblichen Teil in der Praxis eines Fachanwaltes für Urheber- und Medienrecht nehmen Abmahnungen und die Vertragsgestaltung und -entwicklung (Erstellung und Prüfung von Nutzungs- und Lizenzverträgen etc.) ein.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Urheber- und Medienrechts tätig. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind wir stets Up to Date. Das Zusammenspiel aus rechtsgebietsübergreifenden Fachanwaltschaften ermöglicht es uns unser Wissen konsequent und effektiv für unsere Mandanten einzusetzen.

Herr Hämmerling ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht und geprüfter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

Frau von Leitner-Scharfenberg ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht.

Sie möchten sich im Bereich des Urheberrechts- oder Medienrechts fachkundig beraten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zu unseren Kompetenzen gehört die Beratung bei Rechtsverletzung, insb. die Erstellung einer effektiven Lösungsstrategie nach Erhalt einer Abmahnung und die Erstellung von Lizenzverträgen. Wir beraten zudem im Bereich des Schutzes von Marken- und Bildrechten, Print- und Online-Medien.

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.


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