Fahren ohne Fahrerlaubnis - ein Kavaliersdelikt ??

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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland strafbar. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wer ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Hier einige mögliche Folgen:

1. strafrechtliche Konsequenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein. Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie bereits wegen ähnlicher Verstöße bestraft wurden, können sich die Strafen verschärfen und sogar Freiheitsstrafen drohen...

2. Geldbuße: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann auch ein Bußgeld verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Häufigkeit des Verstoßes.

3. Beschlagnahme des Fahrzeugs: In bestimmten Fällen kann das Fahrzeug, mit dem Sie ohne Führerschein gefahren sind, beschlagnahmt oder eingezogen werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis bereits zuvor entzogen wurde oder wenn Sie z.B. nicht zum ersten Mal mit diesem Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis gefahren sind.

4. Verlängerung des Fahrverbots: Wurde Ihnen bereits die Fahrerlaubnis entzogen (oder ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt) und Sie fahren dennoch, kann dies zu einer Verlängerung des Fahrverbots führen.

5. Entziehung der Fahrerlaubnis: Es besteht die Möglichkeit, dass gegen Sie eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wird, d.h. Sie dürfen für eine bestimmte Zeit keinen Führerschein erwerben.

6. weitere Rechtsfolgen: Weitere Rechtsfolgen können Punkte im Verkehrszentralregister (z.B. bei Verstoß gegen ein Fahrverbot) oder die Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung, insbesondere bei Mehrfachtätern, sein.

Es ist wichtig zu wissen, dass die genauen Konsequenzen von verschiedenen Faktoren abhängen, unter anderem von den Umständen des Verstoßes und Ihrer persönlichen Situation. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich nach Erhalt des Anhörungsbogens, spätestens jedoch nach Erhalt der Anklageschrift, von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die möglichen Folgen so gering wie möglich zu halten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren und Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu lassen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog


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