Fahrerflucht mit dem E-Roller

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In deutschen Städten benutzen immer mehr Menschen, die schnell von A nach B kommen wollen, die öffentlich zugänglichen E-Roller oder E-Scooter.

Natürlich bleibt es nicht aus, dass auch diese neuen Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr in Unfälle verwickelt werden. Dann allerdings stellt sich die Frage, ob für E-Roller dieselben gesetzlichen Regelungen gelten wie für Autos oder Fahrräder, und natürlich, wie es in diesem Falle eigentlich mit der Versicherung aussieht.

Die meisten Unfälle mit E-Scootern sind kleinere Zusammenstöße, häufig mit parkenden Autos. Nicht wenige Leute beschließen in einem solchen Fall, rasch wieder ihren Roller zu besteigen und sich aus dem Staub zu machen, ohne darüber nachzudenken, dass sie sich damit zusätzlich wegen Unfallflucht strafbar machen.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Unfall und Fahrerflucht im Zusammenhang mit E-Rollern wissen müssen.

Wir beantworten darin folgenden Fragen:

  • Wie werden E-Roller gesetzlich eingestuft?
  • Was gilt bei einem Unfall mit E-Roller?
  • Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit E-Roller?
  • Was ist Fahrerflucht laut Gesetz?
  • Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
  • Was sollte man bei einem Unfall mit E-Roller tun?
  • Was sollte man tun, wenn man eine Anzeige wegen Unfallflucht bekommen hat?


Wie werden E-Roller gesetzlich eingestuft?

Die E-Roller oder E-Scooter, die man überall in deutschen Städten antreffen, und per App anmieten kann, stellen einen Sonderfall im Straßenverkehr dar. Sie werden als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ eingestuft. Ihre Besonderheit liegt, abgesehen davon, dass sie öffentlich jedermann zugänglich sind, darin, dass sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf ebener Strecke nicht überschreiten können. Das ist, verglichen mit anderen motorisierten Fahrzeugen, aber auch damit, was mancher Fahrradfahrer auf gerader Bahn zustande bringt, wenig. Wer in der Fußgängerzone schon einmal einem E-Scooter-fahrer nur mit knapper Not ausweichen konnte, weiß aber, dass 20 km/h durchaus genügen, um einen Fußgänger bei einer Kollision gefährlich zu verletzen.

Als Verkehrsteilnehmer gelten für die Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen alle üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, sowie einige spezielle Regeln:

Sie sind auf Radverkehrsflächen (Radwegen, Radfahrstreifen etc.) zu führen. Auch sonst gelten für sie die Radverkehrszeichen. Radfahrern und Fußgängern ist Vorrang zu gewähren. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Es darf keine zweite Person auf einem Elektrokleinstfahrzeug mitgenommen werden.

Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Bußgeldern bestraft.


Was gilt bei einem Unfall mit E-Roller?

Normalerweise gilt bei Unfällen eine sogenannte verschuldensabhängige Gefährdungshaftung . Diese besteht für die Führer eines Elektrokleinstfahrzeuges aufgrund der auf 20 km/h beschränkten Geschwindigkeit jedoch nicht (§ 8 Nr. 1 StVG), sodass E-Rollerfahrer bei Unfall nur haften, wenn sich ihre Schuld oder Mitschuld am Unfall nachweisen lässt. Wer also mit einem E-Scooter in einen Unfall verwickelt ist, ist nur bei nachgewiesenem Verschulden auch schadensersatzpflichtig. Die Chancen (abgesehen von Schäden am Roller oder eigenen Verletzungen) glimpflich aus einem Unfall mit E-Roller heraus zu kommen, sind also verhältnismäßig gut.


Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit E-Roller?

Für alle motorisierten Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies schließt Elektrokleinstfahrzeuge ein, wobei der Abschluss der Versicherung bei den öffentlichen Mietfahrzeugen von dem Unternehmen übernommen wird, das die Fahrzeuge anbietet.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei Unfall Schäden an anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern. Eigene Verletzungen werden von der Krankenversicherung übernommen

Die private Haftpflicht übernimmt in der Regel keine Schäden an geliehenen Fahrzeugen, daher sind Reparaturen oder Ersatz des Rollers inform viereckiger Beträge, die die Verleiher in Rechnung stellen, aus eigener Tasche zu zahlen.

Hat der Unfallteilnehmer allerdings Fahrerflucht begangen, muss er damit rechnen, alles aus eigener Tasche begleichen zu müssen.


Was ist Fahrerflucht laut Gesetz?

Der umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bezeichnete Straftatbestand findet sich unter der Bezeichnung „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (kurz: Unfallflucht) unter § 142 StGB. Er gilt als erfüllt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne durch Mitteilung der eigenen Personalien dem Unfallgegner eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen, oder eine angemessene Zeit auf andere beteiligte Personen zwecks Datenaustausches zu warten.

Der Klarheit halber seien einige Begriffe hier noch mal genau definiert:

  1. Ein Unfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis im Straßenverkehr, bei dem ein Schaden über  40€ entstanden ist.
  2. Als Unfallbeteiligter kann man auch gelten, ohne aktiv in den Unfall verwickelt zu sein, wenn man etwa mit der Unfallursache in irgendeinem Zusammenhang steht.
  3. Der Unfallort ist der Ort, an dem der Unfall passiert ist, inklusive der näheren Umgebung.
  4. Was eine angemessene Wartezeit ist, hängt von dem Hergang und der Schwere des Unfalles ab. Bei einer Kollision mit einem parkenden Auto beläuft sie sich auf ca. 30 Minuten. Bei Personenschäden auf eine Stunde oder mehr.
  5. Dem Unfallgegner den berühmten handgeschriebenen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen, und weiter zu fahren, gilt, auch wenn dadurch die Kontaktaufnahme möglich ist, als Unfallflucht!


Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?

Grundsätzlich sieht § 142 StGB für Unfallflucht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor, wobei Freiheitsstrafen nur in schweren Fällen verhängt werden.

Neben der zu erwartenden Geldstrafe drohen jedoch jemandem, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, je nach entstandenem Schaden weitere Konsequenzen:

Ab einem Sachschaden von ca. 1000€, der bei einem Zusammenstoß mit einem Auto rasch erreicht ist, drohen 2-3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot (also eine vorübergehende Einziehung des Führerscheins) oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis (also die Aberkennung der Fahrerlaubnis, die dann erst nach Ablauf einer mehrmonatigen Sperrfrist wieder neu beantragt werden muss).

Hinzu kommen außerdem, wie gesagt, die Versicherungsschäden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden zwar zunächst, holt sich den Betrag vom Unfallflüchtigen aber anschließend zurück.

Unfallflucht macht also den Unfall einerseits um ein Vielfaches teurer, und macht einen außerdem eventuell für eine Weile zum Fußgänger.


Was sollte man bei einem Unfall mit E-Roller tun?

Es finden sich unter § 34 StVO Verhaltensvorschriften, die für jeden Verkehrsunfall gelten, unabhängig von der Wahl des Fahrzeuges.

Diese beinhalten:


  • nach einer Kollision sofort anhalten
  • den Verkehr absichern
  • Ggf. Erste Hilfe leisten und Notruf wählen
  • Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten austauschen

Bei Unfällen mit geliehenen Fahrzeugen ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen und der Verleiher zu informieren.


Was sollte man tun, wenn man eine Anzeige wegen Unfallflucht bekommen hat?

Eine Selbstanzeige bei der Polizei wirkt gemäß § 371 AO strafbefreiend, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall getätigt wird, der entstandene Schaden gering ist, und die Polizei noch keine Ermittlungen in der Sache aufgenommen hat.

Wenn diese Möglichkeit ausscheidet, oder Ihnen die Polizei bereits zuvorgekommen ist, gelten automatisch die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:

1. Schweigen ist Gold. Sie schneiden sich mit jeglicher Aussage zur Sache nur ins eigene Fleisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schuldfrage noch offen ist. Grundsätzliches Schweigen darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Daher nutzen Sie Ihre Recht zu schweigen, und machen Sie keinerlei Angaben zur Sache.

2. Ab zum Anwalt. Sie benötigen jetzt die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die Beweislage prüfen. Im Idealfall kann man nicht einmal Ihre Identität als Führer des E-Rollers nachweisen, und Ihr Anwalt kann die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, E-mail, per WhatsApp oder über das Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung!



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