Fahrerlaubnis und Drogenbesitz

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Ihr Führerschein ist in Gefahr, wenn man Sie mit Drogen antrifft. Sie denken nicht an die Fahrererlaubnis und fürchten wegen Drogenhandel bestraft zu werden. Also sagen Sie leichtfertig: „Das ist Eigenbedarf“. Damit geben Sie zu, dass Sie Drogen konsumieren und die Staatsanwaltschaft prüft in der Regel Ihre Eignung ein Fahrzeug zu führen.

Sie vergessen, dass der Staat Ihnen nachweisen muss, dass Sie mit Drogen handeln beziehungsweise diese konsumieren. Ohne Ihre Aussage kann Ihnen der Staatsanwalt in der Regel weder Konsum noch die Absicht zu handeln nachweisen. Es bleibt also beim Vorwurf des unerlaubten Besitzes.

Bleiben Sie Standhaft und riskieren Sie nicht Ihre Fahrerlaubnis. Rufen Sie mich an, ich berate Sie umfassend am Telefon. Vergessen Sie nie, der Staat muss Ihnen die Tat nachweisen. Der Besitz einer geringen Menge an Drogen beweist nicht, dass Sie diese konsumieren.

Generell müssen Sie demonstrieren, dass Sie mit Drogen und Alkohol verantwortungsbewusst umgehen. Das gilt auch, wenn man Sie bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss erwischt. Bemerkungen wie "Es war nur ein kleiner Joint" können Sie den Führerkosten. Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist zu  schweigen. Jede Äußerung kann gegen Sie verwendet werden. Stimmen Sie auch niemals einen Drogentest zu oder eine Durchsuchung. Die Polizei hat nicht das Recht von Ihnen zu verlangen, dass Sie Ihre Taschen leeren oder umstülpen. Sie darf aber im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Sicherheit des Fahrzeugs überprüfen und sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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