Fahrrad geklaut -Welche Versicherung zahlt?

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In diesem Artikel wird erläutert, wie man sich bei Fahrraddiebstahl verhalten sollte und welche Versicherung in welchem Fall einspringt. Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen Fahrraddiebstahl, aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie dem Diebstahl aus einem verschlossenen Raum und wenn eine Fahrradklausel vereinbart wurde. Für einfachen Diebstahl, also den Diebstahl eines unzureichend gesicherten Fahrrads, zahlen die Versicherungen in der Regel nicht, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten des Besitzers. Es sei denn, der einfache Diebstahl ist explizit mit aufgenommen. Rechtsanwalt Geisler empfiehlt, präventive Maßnahmen wie den Abschluss einer Fahrradversicherung, die Vereinbarung eines Verzichts auf grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung und die Verwendung eines hochwertigen Schlosses zu treffen. Bei einem Fahrraddiebstahl sollte der Diebstahl umgehend der Polizei gemeldet, die Versicherung kontaktiert und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Rechtsanwalt Geisler bietet seine Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen an und kann kontaktiert werden für einen Termin – auch online.

Fahrräder sind nicht nur praktische Fortbewegungsmittel, sondern oft auch teure Investitionen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fahrrad gestohlen wird. Gerade bei e-Bikes kann hier ein großer Schaden entstehen. Doch was viele nicht wissen: Nicht jede Versicherung springt in jedem Fall ein. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was dabei zu beachten ist, erkläre ich Ihnen in diesem Artikel.


Hausratversicherung: Schutz gegen Fahrraddiebstahl – aber mit Einschränkungen


Die erste Anlaufstelle bei einem Fahrraddiebstahl ist in der Regel die Hausratversicherung. Diese zahlt, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum – etwa dem Keller oder der Garage – entwendet wurde. Aber Achtung: Für Diebstähle außerhalb des Hauses, beispielsweise auf der Straße, bietet die Hausratversicherung nur Schutz, wenn eine Fahrradklausel im Vertrag vereinbart wurde. Gleiches gilt für sog. einfachen Diebstahl


Was ist Einfacher Diebstahl


Der Begriff „einfacher Diebstahl“ bezeichnet den Diebstahl eines ungesicherten oder nicht ausreichend gesicherten Gegenstands. Beim Fahrrad bedeutet das, dass es nicht mit einem Schloss gesichert oder nur unzureichend abgeschlossen war oder Raum, in dem das Fahrrad abgestellt wurde, nicht verschlossen war. Leider führen solche Fälle häufig dazu, dass Versicherer die Zahlung verweigern – und das nicht zu Unrecht.


Warum zahlt die Versicherung bei einfachem Diebstahl oft nicht?


Versicherungsverträge enthalten klare Bedingungen zur Sicherung von Fahrrädern. Ein einfacher Diebstahl wird in der Regel nicht abgedeckt, weil die Versicherungen verlangen, dass das Fahrrad:

    •    Mit einem geeigneten Schloss gesichert wurde (meist wird ein Schloss der Sicherheitsstufe 10 oder höher empfohlen).

    •    An einem festen Gegenstand angeschlossen war – beispielsweise an einem Fahrradständer oder einer Laterne.


Ist das Fahrrad beispielsweise nur in einem Innenhof abgestellt, ohne dass es abgeschlossen wurde, sehen Versicherer dies als grob fahrlässiges Verhalten an. Der Versicherungsnehmer verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf Erstattung.


Grobe Fahrlässigkeit: Was Versicherungsnehmer wissen müssen


Ein weiterer problematischer Punkt bei einfachem Diebstahl ist die grobe Fahrlässigkeit. Viele Hausratversicherungen schließen die Leistung bei grob fahrlässigem Verhalten aus. Moderne Versicherungen bieten jedoch häufig einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an. Das bedeutet, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn dem Versicherungsnehmer ein Fehler – wie das Nichtabschließen – unterlaufen ist. Dies ist jedoch nicht standardmäßig in allen Verträgen enthalten und sollte vorab geprüft werden.


Kann man sich gegen einfachen Diebstahl absichern?


Ein einfacher Diebstahl ist schwer abzusichern, da er oft auf eine fehlende oder unzureichende Sicherung zurückzuführen ist. Dennoch gibt es Möglichkeiten, das Risiko zu minimieren:

    1.    Fahrradversicherung abschließen: Einige Fahrradversicherungen decken auch einfachen Diebstahl ab, allerdings gegen einen höheren Beitrag.

    2.    Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit vereinbaren: Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung diese Option bietet, und nehmen Sie sie gegebenenfalls in Ihren Vertrag auf.

    3.    Sicherungskriterien beachten: Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad immer abgeschlossen ist – und zwar mit einem hochwertigen Schloss.


Wichtige Punkte zur Hausratversicherung:

    •    Fahrradklausel prüfen: Viele Versicherer bieten diese Klausel gegen einen geringen Aufpreis an. Sie ist zwingend erforderlich, wenn das Fahrrad auch außerhalb des Hauses versichert sein soll.

    •    Nachtzeitklausel: Einige Versicherungen zahlen nur, wenn der Diebstahl tagsüber stattgefunden hat. Wird das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gestohlen, besteht kein Versicherungsschutz – es sei denn, das Fahrrad wurde gerade benutzt oder befand sich in einem abgeschlossenen Raum.

    •    Nachweis der Sicherung: Die meisten Versicherer verlangen den Nachweis eines abgeschlossenes Fahrrads. Es muss mit einem hochwertigen Schloss gesichert gewesen sein.


Fahrradversicherung: Der Rundumschutz für hochwertige Räder


Wer ein besonders wertvolles Fahrrad besitzt, sollte über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung nachdenken. Diese Policen bieten deutlich mehr Schutz als die Hausratversicherung. Sie decken nicht nur Diebstahl ab, sondern oft auch Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder sogar Reparaturkosten.


Was ist bei Fahrradversicherungen zu beachten?

    •    Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Fahrrads entsprechen. Hochwertige E-Bikes und Rennräder benötigen oft eine gesonderte Versicherung.

    •    Geografische Abdeckung: Einige Versicherungen gelten nur innerhalb Deutschlands, andere bieten auch Schutz im Ausland.

    •    Konditionen vergleichen: Achten Sie auf Selbstbeteiligungen und mögliche Einschränkungen, beispielsweise für unsachgemäße Nutzung oder fehlende Sicherungen.


Wie verhalte ich mich bei einem Fahrraddiebstahl?


Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sind einige Schritte entscheidend, um Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung durchzusetzen:

    1.    Diebstahl melden: Informieren Sie umgehend die Polizei und lassen Sie sich eine Diebstahlanzeige ausstellen. Diese ist zwingend notwendig für die Schadensregulierung.

    2.    Schadensmeldung bei der Versicherung: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören:

    •    Die polizeiliche Diebstahlanzeige

    •    Kaufbelege oder Fotos des Fahrrads

    •    Der Nachweis der Sicherung (z. B. Kaufbeleg des Schlosses)

    3.    Fristen einhalten: Die Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Viele Versicherungen setzen enge Fristen, innerhalb derer der Diebstahl gemeldet werden muss.


Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?


Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern – sei es wegen angeblicher Lücken im Vertrag, fehlender Sicherungsnachweise oder anderer Gründe. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen, und prüfe Ihren Versicherungsvertrag sowie die Begründung der Ablehnung.


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