Fahrverbot für Diesel in Stuttgart ausgeweitet – dicke Luft in Reutlingen

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Seit dem 1. April gilt das Dieselfahrverbot in Stuttgart auch für die Bewohner. Bisher waren nur Auswärtige von dem Fahrverbot in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs betroffen. Für die Einwohner gab es noch eine Schonfrist, die jetzt abgelaufen ist. Betroffen von dem Fahrverbot sind rund 18.000 Stuttgarter mit einem Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter, die die großflächige Verbotszone nicht mehr befahren dürfen.

Von dem Fahrverbot gibt es zwar Ausnahmen, dennoch könnte es für Dieselfahrer noch dicker kommen. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid ist in Stuttgart nach wie vor sehr hoch. Wird hier keine spürbare Reduzierung erreicht, droht ab 2020 die Ausweitung des Fahrverbots auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5.

Auch im benachbarten Reutlingen werden Dieselfahrer von Fahrverboten voraussichtlich nicht verschont bleiben. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg muss der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wird in Reutlingen zum Teil deutlich überschritten und der Verwaltungsgerichtshof geht nicht davon aus, dass die bisherigen Vorschläge ausreichen, um den zulässigen Grenzwert einzuhalten. Dies werde wahrscheinlich nur mit Fahrverboten gelingen, so der VGH, der aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.

„Wie in vielen anderen Städten und Regionen auch, müssen sich Dieselfahrer in Stuttgart und vermutlich auch in Reutlingen auf massive Einschränkungen einstellen. Gleichbedeutend ist das zumeist auch mit einem weiteren massiven Wertverlust bei Dieselfahrzeugen. Die betroffenen Fahrzeughalter haben zwei Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Sie können auf Schadensersatz klagen oder den Widerruf ihrer Autofinanzierung ins Auge fassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommt für die Fahrzeughalter in Betracht, deren Fahrzeuge direkt vom VW-Dieselskandal betroffen sind und Abgaswerte manipuliert wurden. „Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Eine weitere Option ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis bedeutet dies, dass das Fahrzeug an die Bank gegeben wird und der Verbraucher seine bereits geleisteten Raten zurückbekommt.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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