Fahrverbot vermeiden? Anwalt erklärt Ihre Möglichkeiten beim Bußgeldbescheid

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr bekommen?

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeiten (OWi) im Straßenverkehr sind z.B.:

  • zu schnell gefahren: Blitzer,  Radar,  Laser
  • zu dicht aufgefahren: Abstandsmessung
  • Alkohol am Steuer
  • bei Rot über die Ampel: Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer

Bußgeldbescheid: Was tun?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Viele Behörden bieten ein Online Formular zum Einspruch einlegen an.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen! Ich kann als Strafverteidigerin in München eine erste Einschätzung des Falls geben und Ihnen raten, ob ein Einspruch sinnvoll ist. 

Sprechen Sie mich unverbindlich an! Schicken Sie mir Ihren Bußgeldbescheid per Email (mail@haider.legal) oder per Kontaktformular auf anwalt.de.

Es eilt: 2 Wochen Frist für einen Einspruch beim Bußgeldbescheid

Wichtig: Sie haben nur 2 Wochen Zeit! Der Bußgeldbescheid wird mittels Postzustellungsurkunde PZU (gelber Brief) zugestellt. Der Postbote vermerkt das Datum auf dem Umschlag, an dem er den Bußgeldbescheid in Ihren Briefkasten geworfen hat. Dieses Datum ist wichtig!

Die Frist zur Einhegung des Einspruchs ist 2 Wochen ab dem Zustellungsdatum, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist. 

Ich habe ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid bekommen. Was nun?

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Hier heißt es: Schnell handeln! Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Wenden Sie sich sofort an uns, wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht & Verkehrsstrafrecht in München. Wir prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und übernehmen alles Weitere. 

Ein Fahrverbot lässt sich oft vermeiden!

Fehlerhafter Bußgeldbescheid

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, d.h. falsch. Mit einem Einspruch können sie vor Gericht angegriffen werden. 

  • Bei Rot über die Ampel: Fehler bei der Bestimmung der Rotlichtzeit (weniger oder mehr als 1 Sekunde)
  • Alkohol am Steuer: Fehlerhafte Bestimmung des Alkoholpegels / Promillewerts 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, Blitzer: Falsche Messung

Umwandlung Fahrverbot in Geldstrafe

Durch die Verteidigung durch einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann ein Fahrverbot in manchen Fällen in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. 

Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten. Live vor Ort oder per Videochat, Telefon & Email. Sie haben Ihren persönlichen Ansprechpartner

Härtefall

In bestimmten Härtefällen kann das Gericht davon überzeugt werden, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn die berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet ist. Die Hürde ist relativ hoch, wir beraten Sie gern über die Voraussetzungen und Chancen eines Einspruchs. Jetzt Kontakt aufnehmen. 

Ihr Ziel: Freispruch vor Gericht, kein Fahrverbot, keine Geldstrafe. 

Wir können durch Akteneinsicht Ihren Fall prüfen und mögliche Fehler im Bescheid herausfinden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern im Verkehrsstrafrecht vor Ort in München, per Telefon oder Email. Wir beraten auch per Videochat. Jetzt informieren. 


HAIDER Rechtsanwälte

Erzgießereistr. 2 - 80335 München

089 523 88 0 88

mail@haider.legal

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