Fahrverbote sind stets auf Angemessenheit zu prüfen

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Der Bußgeldkatalog sieht neben Geldbußen und Punkten als Nebenfolge die Anordnung von Fahrverboten vor. Vom Grundsatz her handelt es sich um eine Besinnungsmaßnahme, die erzieherisch auf den Betroffenen einwirken soll. Gesetzgeberisches Ziel ist es , künftige Verkehrsverstöße durch den Betroffenen möglichst zu verhindern.

Kann ein Gericht eine Geldbuße reduzieren, aber ein Fahrverbot verhängen ?

Ein Gericht kann eine Geldbuße nach erfolgtem Einspruch reduzieren. Darf es dann aber noch ein Fahrverbot verhängen ? Grundsätzlich ist das möglich.Das Kammergericht in Berlin hat mit Beschluss vom 29.07.2021 (3 Ws (B) 182/21 - 122 Ss 82/21) jedoch ein Urteil auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Es hat ausgeführt, dass bei der Begründung eines Fahrverbots zu erörtern gewesen wäre, ob die erheblichen Verletzungen, welche der Betroffene bei seiner Ordnungswidrigkeit erlitten hat, ihn bereits ausreichend zur Besinnung gebracht und gewarnt haben. Das Amtsgericht habe sich nämlich nicht mit der Frage befasst, ob auf das an sich indizierte Fahrverbot ausnahmsweise verzichtet werden kann weil der Betroffene durch die unmittelbaren und schweren Folgen seiner Fahrlässigkeitstat ausreichend beeindruckt sei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren mit der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr spezialisiert. Aus dessen Sicht ist bereits mit der schriftlichen Anhörung eine in Bußgeldsachen spezialisierte Kanzlei im Bereich des Verkehrsverstoßes zu beaufttragen. 

Bei der Auswahl der geeigneten Kanzlei sind die örtliche Rechtsprechung vor Gericht zu berücksichtigen.  Kanzleien im Internet vertreten häufig nicht selbst vor Ort, sondern beauftragen kurzfristig einen Anwalt vor Ort.

Eine kostenfreie Erstberatung per Telefon oder e-mail iwird von der Anwaltskanzlei Steffgen angeboten.

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