Abo+Fake-Chat-Profile der Mincom Enterprises Ltd. vormals Mazomedia SIA wie flamando.com, momaily.de

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Vorsicht vor teuren (Chat)-Rechnungen nach Besuch von Dating Plattformen der Mincom Enterprises Ltd. aus Zypern wie momaily.de, kizzsta.de oder flamando.com (vormals von der Mazomedia SIA betreiben).

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Die erstmalige Anmeldung auf den (Chat) Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Auf den Registrierungsseiten ist von einer Gebührenpflichtigkeit zunächst nichts zu lesen. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können, das Chatten mit anderen Nutzern, bedarf es des Erwerbs sogenannter „Flirtys“, welche in verschiedenen „Paketen“ erworben werden kann.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier Gebühren lauern. So heißt es u.a. in den AGBs von momaily.de auszugsweise:

„Das Unternehmen bietet im Chat Kommunikations- und sonstige Dienstleistungen an. (...) Es werden sowohl kostenlose Dienste, als auch kostenpflichtige Dienste angeboten. Die "Währung" im Chat sind die "Flirtys". (...) Für die Inanspruchnahme bestimmter Dienste ist ein Entgelt in Höhe einer bestimmten Anzahl von Flirtys zu zahlen. Vor der jeweiligen Nutzung eines kostenpflichtigen Dienstes wird der Teilnehmer darauf hingewiesen, dass dieser Dienst kostenpflichtig ist und welche Kosten in Form von Flirtys anfallen. Der Dienst kann nach Zahlung der mitgeteilten Kosten vom Teilnehmerkonto des Teilnehmers genutzt werden.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit Flirtys entgeltlich zu erwerben. Diese werden in verschiedenen Staffelungen und Paketen angeboten. Das Unternehmen stellt zur Bezahlung verschiedene Bezahlservices zur Verfügung. Der Teilnehmer bestimmt die Zahlungsweise und die Anzahl der zu erwerbenden Flirtys, die nach Zahlung seinem Teilnehmerkonto gutgeschrieben werden sollen. Nach Zahlung wird der gekaufte Flirtchip-Betrag dem Teilnehmerkonto des Teilnehmers gutgeschrieben und kann sodann von ihm genutzt werden.“


Je nach Menge der Flirtys variieren die Preise und es gibt auch die Möglichkeit eines VIP Abos, welches wöchentlich eine gewisse Anzahl an „Flirtys“ zur Verfügung stellt. 

Was vielen Nutzern nicht bewusst sei dürfte ist, dass die Seite mit Fake Profilen arbeitet, die einen zu chatten animieren, wodurch die Kosten schnell in die Höhe schnellen können.


Dazu heißt es in den AGB:

„Das Unternehmen weist darauf hin, dass im Chat durch das Unternehmen beschäftigte Controller/Controllerinnen eingesetzt werden und tätig sind, die unter mehreren Identitäten (m/w) am Chat teilnehmen und insbesondere Dialoge mit anderen Teilnehmern führen. Diese sind nicht ausdrücklich als Controller/Controllerin gekennzeichnet oder wahrnehmbar, sondern über Controller-Scheinaccounts/ -profile im Chat tätig. Es ist also möglich, dass ein extern angemeldeter Teilnehmer Dialoge mit einem für das Unternehmen tätigen Controller bzw. einer für das Unternehmen tätigen Controllerin führt, ohne dass dieser/diese sich als solcher/solche zu erkennen gibt. Der Einsatz von für das Unternehmen tätigen Controllern bzw. Controllerinnen dient insbesondere dazu, eine Austauschmöglichkeit auch bei einem ggf. temporären Mangel an sonstigen (externen) Teilnehmern zu gewährleisten und die Einhaltung der Teilnehmerpflichten im Chat zu überwachen.
Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass die den einzelnen Profilen zugeordneten Personenabbildungen nicht zwingend mit einer tatsächlich hinter dem Profil stehenden natürlichen Person übereinstimmen. Dies gilt insbesondere für die genannten „Scheinaccounts“ und Accounts von Controllern/Controllerinnen, aber auch für real existierende Teilnehmeraccounts, da das Unternehmen bei letzteren nicht die Möglichkeit hat die Übereinstimmung eines etwa verwendeten Profilbilds mit der natürlichen Person zu verifizieren (vgl. § 3 Ziffer 6 dieser Bedingungen).“


Das Unternehmen räumt somit ein, mit nicht gekennzeichneten Fake-Profilen zu arbeiten und dass selbst die Profilbilder auf der homepage nicht der Wahrheit entsprechen müssen. 

Nutzer berichten uns, dass Ihnen dieser Umstand nicht bewusst gewesen sei und sie für einen Fake Chat nicht gezahlt hätten. 

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html

Unser Rat an Betroffene

Falls Sie ebenfalls Abbuchungen vom Konto oder Kreditkarte für den Kauf von Coins (Flirtys) oder Abogebühren festgestellt haben, sollten Sie von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob die Abbuchungen rechtlich angegriffen werden können.

 Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Wahrscheinlich sind Sie ungewollt in einen Abovertrag geraten und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung einer Probemitgliedschaft) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 


Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Aboverträge verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




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