Fake-Profile bei Datingseiten als Grund für außerordentliche Kündigung von Abos?

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Im Internet existieren hunderte, wenn nicht sogar tausende verschiedene Datingseiten. Sehr häufig werben die Anbieter damit, dass es auf den Seiten ausschließlich echte oder „handgeprüfte“ Profile von Mitgliedern gäbe. Schon auf den Startseiten der Portale und noch bevor man überhaupt ein Profil angelegt hat, fällt jedoch auf, dass sich viele Angebote offenbar ausschließlich an männliche Nutzer richten. So werden oft ausschließlich Profile von weiblichen Mitgliedern präsentiert. Als potenzieller Nutzer müsste man sich eigentlich schon an dieser Stelle die Frage stellen, wo die weiblichen Mitglieder herkommen sollen, wenn durch das Angebot doch offensichtlich nur Männer angesprochen werden.

Mitarbeiter der Datingseite als Moderator von Fake-Profilen

Die Antwort dämmert vielen Nutzern spätestens dann, wenn Sie sich auf einer der Datingseiten kostenpflichtig angemeldet haben: die (weiblichen) Profile sind keinesfalls alle echt, sondern werden häufig von „Moderatoren“ also Mitarbeitern der Datingseite betrieben. Glaubt man mit der vermeintlichen Traumfrau zu chatten, steckt dahinter oft also ein (männlicher) Mitarbeiter des Unternehmens oder sogar ein automatisierter Chatbot. Die Folge ist, dass ein echtes Treffen in vielen Fällen nicht zu Stande kommen kann. Vielmehr dienen diese Fake-Profile ausschließlich dazu, die Nutzer zur Verlängerung der Mitgliedschaften zu animieren und „bei der Stange zu halten“.

Fake-Profile als Kündigungsgrund für eine sofortige Kündigung?

Besonders ärgerlich ist es, wenn man die Fake-Profile erst bemerkt, wenn man bereits eine mehrmonatige Mitgliedschaft mit der Datingseite abgeschlossen hat. Viele Nutzer fragen sich daher, ob nicht allein die Existenz der Fake-Profile ausreicht, um die Verträge sofort zu kündigen.

Interessanterweise machen viele Anbieter von Datingseiten aber noch nicht einmal ein Geheimnis aus den Fake-Profilen. Wie die Verbraucherzentrale bereits im Jahr 2017 untersucht hat (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/onlinedating-auf-diesen-portalen-flirten-fakeprofile-21848), räumen zahlreiche Anbieter die Existenz der Fake-Profile in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Dabei sind die entsprechenden Klauseln allerdings häufig so formuliert, dass nicht auf den ersten Blick klar wird, was gemeint ist. So heißt es bspw. ganz allgemein: „Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass diese Profile ausschließlich für Ihre Unterhaltung und zur Förderung ihrer Nutzung unseres Service sind.“ Zum Teil wird aber auch deutlicher darauf hingewiesen, dass „im Chat beschäftigte Operatoren“ eingesetzt werden.

Klauseln für Fake-Profile in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Klar dürfte jedoch sein, dass sich kaum ein Nutzer die oft sehr ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter von Datingseiten vor der Anmeldung tatsächlich durchliest. Ob allein die Existenz von Fake-Profilen wirklich als Grund für eine außerordentliche Kündigung genügt, erscheint jedoch fraglich. Je nach Formulierung der entsprechenden Klauseln und in Kombination mit den sonstigen Werbeversprechen könnte man zwar darüber nachdenken, ob die die Klauseln als „überraschend“ und damit als nichtig anzusehen sind. Gerichtliche Verfahren hat es aber dazu – soweit ersichtlich – bisher nicht gegeben. Zudem wird eine nichtige Klausel in den AGB nicht unbedingt dazu führen, dass der Vertrag insgesamt nichtig ist.

Opfer von Datingseiten sollten sich wehren

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie nicht gegen die Verträge mit den Datingseiten zur Wehr setzen können. Häufig verstoßen die Webseiten der Anbieter gegen wichtige rechtliche Vorgaben. Daher können die Abos in vielen Fällen rechtlich angegriffen werden und sofort beendet werden. Ich habe bereits mehrere hundert Betroffenen in solchen Fällen geholfen. Wenn Sie ebenfalls in ein Abo mit einer Datingseite geraten sind und den Vertrag so schnell wie möglich kündigen wollen, schreiben Sie mir gern hier eine Nachricht oder rufen mich einfach unverbindlich an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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