Falsche oder erledigte Daten in der Schufa-Auskunft? Handlungsmöglichkeit für Betroffene

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Schufa Holding AG ist eine der führenden deutschen Wirtschaftsauskunfteien. Sie speichert Daten und Ereignisse die ihre privatwirtschaftliche Situation, anhand des sog. Schufa-Scores bewertet. Dieser Wert erteilt eine Auskunft über ihre Bonität (Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit). Heutzutage verlangt so gut wie jedes wirtschaftliche Handeln eine Bonitätsauskunft der Schufa, sei es ein Ratenkauf, der Handyvertrag oder auch der Vermieter. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung kann so manch ein negativer Eintrag Verbrauchern Steine in den Weg legen.

Löschung eines Negativeintrags

Gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes steht allen Verbrauchern jährlich eine kostenfreie Schufa-Auskunft zu. Auf der offiziellen Schufa-Website ist der Banner für die kostenfreie Auskunft etwas versteckt. Allerdings können Verbraucher diese unter der Kategorie „Produkte“ – „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ auffinden. Sobald sie Einsicht zu ihren gespeicherten Daten erhalten und möglicherweise sogar Fehler oder bereits erledigte Einträge vorfinden, besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde bei der Schufa einzulegen und die Berichtigung bzw. Löschung der Daten anzufordern. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz muss die Schufa nach Ablauf des dritten Jahres jeden negativen Eintrag löschen. Da vermutlich eine automatisierte Datenverarbeitung vorliegt, können häufig relevante Ereignisse übersehen werden.

Rechtliche Möglichkeiten

Betroffene Verbraucher mit negativem Schufa-Eintrag sollten in diesem Fall rechtzeitig anwaltlichen Rat hinzuziehen und dies prüfen lassen. Oftmals lässt sich das Problem außergerichtlich lösen, sodass Unternehmen eigenständig Negativeinträge widerrufen. Zudem könnten Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher einer Falschinformation erhoben werden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema