Farm Capital Management – Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen

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Ende vergangenen Jahres wurde Insolvenzantrag für die Farm Capital Management GmbH gestellt (Az.: 32 IN 73/16). Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird es aber nicht kommen. Das zuständige Amtsgericht Kleve hat die Eröffnung mangels Masse am 19. September abgewiesen.

„Für die Anleger ist das die nächste schlechte Nachricht. Nun können sie ihre Forderungen noch nicht einmal mehr im Insolvenzverfahren anmelden, um wenigstens einen Teil ihres finanziellen Schadens auszugleichen. Um sich gegen die Verluste zu wehren, können aber noch andere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger der Farm Capital Management GmbH mussten schon einige Tiefschläge verdauen. Los ging es, als sie Verträge bei der Agrofinanz GmbH abgeschlossen haben. Nachdem die Finanzaufsicht BaFin die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger anordnete, ließ die Insolvenz nicht lange auf sich warten. Die Farm Capital Management GmbH schwang sich nur scheinbar zum Retter auf, als sie anbot, die Verträge mit der Agrofinanz zu kündigen und im Gegenzug neue Verträge mit der Farm Capital abzuschließen. Auch hier ließ die Insolvenz nicht lange auf sich warten.

Nachdem das AG Kleve nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen hat, stehen die Anleger im Regen. „Das investierte Geld ist weg. Allerdings können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Die Ansprüche können sich gegen die Verantwortlichen der Farm Capital Management GmbH oder auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler richten. Ob bei den Verantwortlichen noch etwas zu holen ist, ist allerdings fraglich. Daher können Forderungen gegen die Anlageberater und Vermittler erfolgversprechender sein.

„Die Anleger hätten von den Beratern oder Vermittlern über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Besonders hätte ihnen ihr Totalverlust-Risiko verständlich dargestellt werden müssen. Wurden diese Informationspflichten verletzt, kann das die Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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