FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte – Weitere Abmahnung Marke „MO“ – Wir helfen

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreicht uns wieder eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und der CBH Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Verletzung der Marke „MO“

Wir vertreten mittlerweile sehr viele Mandanten, die eine solche Abmahnung erhalten haben und sind daher in der Lage, betroffene Händler im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über die Reaktionsmöglichkeiten aufzuklären.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Markenrechts und haben über die Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwaälte vielfach berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mo-abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-und-fast-fashion-brands-erhalten-kostenlose-ersteinschaetzung_161112.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-erhalten-wir-helfen_181870.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-erhalten/

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

 

Was wird von der FAST Fashion Brands und CBH gefordert?

Die Rechtsanwälte von CBH fordern im Namen der FAST Fashion Brands die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Erstattung der Kosten der Abmahnung. 

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und raten dazu, die Abmahnung nicht zu ignorieren

Des Weiteren wurden uns auch Abmahnungen vorgelegt, im Rahmen derer private Ebay Anbieter abgemahnt wurden. Handelt es sich tatsächlich um ein privates Handeln, ist die Abmahnung unberechtigt. Ob ein Anbieter im rechtlichen Sinne als Privatanbieter einzustufen ist, wird jedoch nicht anhand der Darstellung bei Ebay, sondern anhand verschiedener Indizien bestimmten. Rechtliche Laien können daher in der Regel nicht feststellen, ob tatsächlich ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und eine Markenrechtsverletzung zur Lasten der FAST Fashion Brands GmbH gegeben ist.

  

Wie sollte man auf eine Abmahnung der FAST Fashion Brands reagieren?

Als erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experte für markenrechtliche Abmahnungen rate ich davon ab, Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. Ebenso falsch ist es, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben. 

Die Reichweite der Erklärung wird regelmäßig falsch eingeschätzt. Der vorschnelle Rat zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann schnell zu weiteren Kosten in Form einer Vertragsstrafe führen. 

Wir kennen das Vorgehen der FAST Fashion Brands und der CBH Rechtsanwälte aus unzähligen Fällen und können betroffenen Händler eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Bereits jetzt sollten Betroffene folgende Tipps beachten:

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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