MO Abmahnung von CBH Rechtsanwälten und Fast Fashion Brands erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung

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Eine Abmahnung von CBH wegen Verletzung der Marke „MO“ erreichte uns erneut in dieser Woche. Wir vertreten seit einigen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „Mo“ erhalten haben. 

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der markenrechtlichen Abmahnung an. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über die ersten Reaktionsmöglichkeiten auf.

Abmahnung wegen Nutzung des Zeichens MO – Wie ist die Rechtslage?

Die Abmahnungen von der Fast Fashion Brands wegen der angeblichen Verletzung der Marke Mo haben eine lange Geschichte. Entscheidend ist, ob das Zeichen MO von dem angeblichen Verletzer „markenmäßig“ also als Hinweis auf die Herkunft der Ware verwendet wurde. 

Aus unserer Sicht war dies in der Vergangenheit häufig problematisch. Hintergrund ist, dass es im Bekleidungssektor nicht unüblich ist, dass Modellbezeichnungen, die gerade keinen Herkunftshinweis enthalten, verwendet werden. 

Zwischenzeitlich durfte sich sogar der Bundesgerichtshof mit dieser Marke beschäftigen (BGH, Urteil vom 11.04.2019 – I ZR 108/18).

Der BGH hat zu der Marke „MO“ festgestellt: „Vergleichbare Maßstäbe gelten für die Prüfung, ob das Zeichen „MO“ innerhalb der Bezeichnung der in Rede stehenden Hose auf der von der Beklagten erteilten Rechnung vom 10. Juni 2016 vom Verkehr als Herkunftshinweis aufgefasst wird. In diesem Zusammenhang wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass in der Rechnung hinter der Bezeichnung „Bench Damen Hose MO“ noch die weiteren Zeichen „Large walnut marl“ und in der darunter liegenden Zeile „B005FPJ0AG“ folgen. Selbst wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gelangte, die Verwendung des Zeichens „MO“ in dem Internetangebot der Beklagten verstehe der Verkehr als Marke, ist bei der Rechnung der Beklagten zu berücksichtigen, dass die Zeichenfolge länger ist. Bei solchen Zeichenfolgen, die zudem Buchstaben und Zahlen enthalten, kann viel dafür sprechen, dass der Verkehr allein in der vorangestellten Herstellerangabe den Herkunftshinweis sieht.“

Im Ergebnis kommt es auf das konkreter Angebot und den Einzelfall an. Wir raten daher dazu, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht prüfen zu lassen.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von CBH und Fast Fashion Brands wegen der Marke Mo

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von CBH zu unterzeichnen. Ein Markenanwalt kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marke „Mo“ tatsächlich verletzt wurden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen. 
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „MO“ erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. 

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung: 

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit. 
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner 
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars. 
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Wir kennen die Abmahnungen wegen Verletzung der Marke Mo seit 2016:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-und-der-fast-fashion-brands-gmbh-loeschungsbegehren_159764.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenverletzung-mo_078940.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kanzlei-preu-bohlig-und-partner-und-mo-streetwear-gmbh_093658.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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