Februar 2020: neue Abmahnungen von Lehmann und Perez (Yavu GbR) durch ITMR Rechtsanwälte

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1. Auch im Jahr 2020 werden Abmahnungen verschickt

Frau Ira Yasmin Lehmann und Herr Philip Lennart Victor Perez, Gesellschafter der Yavu GbR und der Yavu GmbH, Hafenstr. 9, 40213 Düsseldorf, lassen durch Frau RAin Anne Sulmann der Rechtsanwaltskanzlei ITMR Rechtsanwälte, Düsseldorf, das Angebot eines bestimmten sog. Hyaluron-Pens abmahnen.

2. Was wird gefordert?

Frau RAin Sulmann verlangt zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die abgemahnte Person soll es ab sofort unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Hyaluron-Pens mit einer Gestaltung gemäß einer nachfolgenden Abbildung des Pens in den Bereich der Europäischen Union einzuführen, dort anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Darin ist eine Vertragsstrafe enthalten, die in ihrer exakten Höhe nicht erkennbar ist. Deren Höhe soll nämlich von den Unterlassungsgläubigern (Lehmann, Perez) nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Eine einzelne derart (un-)bestimmte Vertragsstrafe beträgt in der Regel über 5.000,00 EUR.

Es wird weiterhin die Erstattung von Abmahngebühren zu einem Streitwert von mittlerweile 30.000 EUR gefordert, was nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Summe 1.358,86 EUR (inkl. 19 USt) ausmacht. In früheren Abmahnungen hat die Kollegin Sulmann nicht diesen Betrag eingefordert, sondern lediglich einen Betrag von 357,00 EUR (brutto), der einer pauschalen Vergütungsvereinbarung für das Aussprechen der Abmahnung im vorgerichtlichen Verfahren entstammen sollte.

Viele Adressaten der Abmahnung sehen in der umgehenden Unterwerfung für sich auf den ersten Blick die günstigste und schnellste Lösung zur Bereinigung der Angelegenheit. Dementsprechend wird auf die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Hilfe leichtfertig verzichtet. Eine solche „Kurzschlussreaktion“ kann sich aber fatal auswirken. Bereits die mehrfache Verletzung der Unterlassungserklärung, bei welcher sich der Unterlassungsschuldner das Verhalten (selbst unbekannter) Dritter umfassend zuzurechnen lassen muss, kann zu einer Vertragsstrafe von 10.000 EUR oder sogar mehr führen. Weitere Vertragsstrafen sind für einen Zeitraum von 30 Jahren keineswegs ausgeschlossen. Eine nachträgliche Aufkündigung des Unterlassungsvertrags ist in aller Regel nicht möglich.

4. Reagieren Sie richtig!

Selbst wenn man Ihnen von allen Seiten empfiehlt, die mit der Abmahnung übersandte vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie nun besonders vorsichtig und keineswegs übereilt reagieren. Sparen Sie hier am falschen Ende, kann dies die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für Sie um ein Vielfaches vergrößern. Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie mich gleich an!

5. Beherzigen Sie dies:

a. keine Unterlassungserklärung abgeben,

b. keine Ratschläge von Personen, die nicht speziell mit dem Designrecht vertraut sind,

c. keine Auskünfte erteilen,

d. keine Abmahnkosten oder Schadensersatz zahlen

6. DAMM LEGAL!

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, also der Fachanwalt, der auf Fälle wie diesen spezialisiert ist.

Und ich habe die notwendige Berufserfahrung von über 15 Jahren: Werfen Sie einen Blick auf meine Gegnerliste, indem Sie bei Google „Gegnerliste“ und „Dr. Ole Damm“ eingeben; Sie finden sie auf meiner Kanzlei-Hauptseite. Im Übrigen bin ich der richtige Fachanwalt für Sie, da ich bereits mehrere Lehmann/Perez/Yavu-Fälle bearbeitet habe, teilweise auch in gerichtlichen Verfahren:

Wussten Sie schon? Ich helfe Ihnen auch gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internet-Handelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiwebsite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, auch zum Designrecht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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