Fester Blitzer. 22303 Hamburg- Nord, Saarlandstr. 69, Bußgeld vermeiden

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An der Messstelle  22303 Hamburg- Nord, Saarlandstraße 69 steht der feste Blitzer auf der Mittelinsel in der Höhe des Parkplatzes. Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, weil Sie gegen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften verstoßen haben, folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber hier kann Ihnen die Mandatierung eines spezialisierten Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Hauptargumente für die Verteidigung sind hier die Schwachstellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. 

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Nicht selten werden die Impulse von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert. Das Messgerät speichert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt ab. In solchen Fällen  kommt es immer zu einer Verfälschung der Messergebnisse und zwar zu Lasten der Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler daher nicht ausgeschlossen werden. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Sollte zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen sein (was nicht selten der Fall ist), wird die gesamte Messreihe nicht verwertet.

Diese Mängelauflistung ist nicht abschliessend, es soll vielmehr nur das breite Spektrum möglicher Fehlerquellen aufgezeigt werden. Eine Analyse der Rohmessdaten und der Messprotokolle filtert meist die konkreten Mängel heraus.

Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es daher oft, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts anhand der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen. Rechtsanwalt Andreas Junge holt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf das konkrete Messergebnis. Mit dem Gutachten kann bei Gericht  ein aussichtsreicher Beweisantrag gestellt und die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Verfahrenskoste, einschließlich des Gutachters.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist  kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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