Fester Blitzer: Leonberg, BAB 8, km 210,896, München-Karlsruhe- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten, weil Sie außerhalb geschlossener Ortschaften einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben sollen? Das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot können vermieden werden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ TraffiStar S 330, welche die besten Argumente liefern.

Die Geschwindigkeit wird mittels Weg- Zeit- Messung mit jeweils drei in Fahrtrichtung hintereinanderliegenden Sensoren im Straßenbelag, die den Druck der Fahrzeugräder registrieren ermittelt. Anschließend wird bei Überschreitung eines eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes diese Geschwindigkeit zusammen mit anderen Daten, insbesondere dem Datum, der Uhrzeit und der befahrenen Spur in einem Beweisfoto, das die zugehörige Verkehrssituation abbildet, dokumentiert und in einer Computerdatei gespeichert.

Der größte Schwachpunkt dieser Messmethode ist, dass der Straßenbelag sehr häufig diese Messung verfälscht. Der zu prüfende Messstellenbereich umfasst für jeden Sensoransatz in Längsrichtung den Fahrbahnabschnitt 1m vor dem ersten Sensor bis 1 m hinter dem letzten Sensor und in Querrichtung die Fahrbahnstreifenmitte. Der Fahrbahnbelag muss sich dort in einem homogenen ebenen und vollkommen unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Dieser Idealzustand ist naturgemäß auf einer stark befahrenen Autobahn mit normalen Witterungsverhältnissen nicht zu gewährleisten. Schwertransporter, Witterungsumschwünge und starker Verkehr können vielmehr Risse im Belag verursachen, die auf jeden Fall die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Auch Unebenheiten, die abnutzungsbedingt immer auftreten, können Einfluss auf die Messung haben. An die Eichung des Gerätes sind auch strenge Anforderungen zu stellen. Sehr oft werden die vorgegebenen Prüffristen nicht eingehalten. Diese und andere bei Ihrer Messung aufgetretene Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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