Feststellung der Schwangerschaft nach Kündigung

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Wenn du gekündigt wirst und erst danach feststellst, dass du schwanger bist, gibt es in Deutschland spezielle Regelungen, die dich schützen. Hier sind die Schritte, die du in einem solchen Fall unternehmen kannst:

1. Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen

Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich schriftlich über deine Schwangerschaft. Idealerweise geschieht dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Dies ist wichtig, um den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere in Anspruch nehmen zu können.

2. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Nach § 17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) besteht während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung, die während dieser Zeit ausgesprochen wird, grundsätzlich unwirksam ist.

3. Rückwirkende Unwirksamkeit der Kündigung

Wenn die Kündigung vor der Mitteilung der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, kann sie rückwirkend unwirksam werden, wenn der Arbeitgeber nachträglich über die bestehende Schwangerschaft informiert wird. Auch wenn die Mitteilung der Schwangerschaft später als zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgt, kann die Kündigung unwirksam werden, sofern die Verzögerung nicht auf ein Verschulden der Arbeitnehmerin zurückzuführen ist.

4. Anrufung des Arbeitsgerichts

Falls der Arbeitgeber die Kündigung trotz Kenntnis der Schwangerschaft nicht zurücknimmt, kann die Schwangere Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung wegen der Schwangerschaft unwirksam ist. Hierbei gelten die allgemeinen Fristen des Kündigungsschutzgesetzes, das heißt, die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

5. Beratung und Unterstützung

Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, entweder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei entsprechenden Beratungsstellen wie dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Schwangerschaftsberatungsstelle.

6. Ausnahmen und besondere Fälle

In einigen seltenen Fällen kann eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich sein, z.B. bei Betriebsstilllegungen oder wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme und bedürfen einer genauen Prüfung.

Zusammenfassung

Falls du nach einer Kündigung feststellst, dass du schwanger bist, hast du die Möglichkeit, den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen. Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Schwangerschaft und ziehe gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzu, um deine Rechte zu wahren.

Gerne unterstütze ich dich dabei!


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