Filesharing-Abmahnung Berlin Media Art JT e.K. durch Anwalt Yussof Sarwari

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Weil er ein Filmwerk, dessen Urheber die Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond Louis Bacharach) ist, in einem Filesharing-Portal öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg abgemahnt.

Unser Mandant hat, so der Vorwurf der Abmahnung, das Filmwerk „GGG devot No. 060“ über ein Filesharing-Portal unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht § 19a UrhG) und unerlaubt vervielfältigt (§ 16 UrhG). Diese beiden Rechte stehen jedoch nur dem Urheber eines Werkes selber zu. Werden sie von Dritten wahrgenommen, so stellen sie eine Urheberrechtsverletzung dar. Aufgrund dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen wird unser Mandant nunmehr abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 650,00 € verlangt. Dieser ergibt sich wie folgt:

Lizenzschadensersatz
600,00 €
Sicherungsverfahren (SV)
12,90 €
Anwaltskosten SV
12,69 €
Auslagen SV
0,65 €
Providerauskunft (PA)
15,21 €
Anwaltskosten PA
1,89 €
Auslagen PA
0,38 €
Ermittlungskosten
8,13 €
Anwaltskosten Abmahnung
195,00 €
Auslagen Abmahnung
20,00 €
Summe:
856,45 €


In der Abmahnung wird gleichwohl nicht der oben dargestellte Gesamtbetrag gefordert, sondern „nur“ ein Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 €. Wir raten dazu, diesen Betrag nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung der Abmahnung zu leisten. Der Betrag mag gerade aufgrund der vorherigen Kostenaufstellung „günstig“ erscheinen, entpuppt sich nach anwaltlicher Überprüfung jedoch meistens als immer noch zu hoch. Auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und meist nachteilig formuliert ist.

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbstständig
  • Beachten Sie gesetzte Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie unsere Kanzlei kontaktieren. Hierfür stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon oder Fax zur Verfügung. Sofern die Fristen es zulassen, natürlich auch klassisch per Post. Zudem bieten wir einen besonderen Service an: den kostenlosen Rückrufservice in Zusammenarbeit mit anwalt.de. Über unser anwalt.de-Profil können Sie im entsprechenden Formular Ihre Rufnummer eingeben und erhalten wenige Augenblicke später einen kostenlosen Rückruf unserer Kanzlei. Wir werden Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen und welche Chancen und Risiken bestehen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir weisen darauf hin, dass wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet vertreten!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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