Filesharing Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe an Werken der Gruppe "Culcha Candela"

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Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt im Auftrag Ihrer Mandanten, den Herren Graf, Römer Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Magiriba Lwanga, Müller-Lerch, Krouzilek wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken der Künstlergruppe CULCHA CANDELA in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Gegenstand der Abmahnungen sind u.a die Musikwerke:

  • Hungry Eyes
  • Move It
  • Berlin City Girl 

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen das jeweilige Musikwerk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Was vielen Mandanten nicht klar ist, ist der Umstand, dass in derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, bereits das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 400,00 € gefordert:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG
  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Im Einzelnen gilt:

1. Unterlassungserklärung

Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen.

Vor einem solchen Vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden!

Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft.


Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel.

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

2. Rechtsanwaltskosten/ Schadensersatz

Unserer Auffassung nach erscheint der angesetzte Betrag für einen Filmtitel insgesamt zu hoch und als nicht angemessen. Vorliegend muss die Kostendeckelung des  § 97 a Abs. 2 UrhG Anwendung finden. Hiernach ist der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen im Rahmen einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100,- € beschränkt.

Hieran ändert auch die Hinzuziehung des geltend gemachten Schadensersatzes anhand der Lizenzschadensanalogie nichts. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

3. Achtung

Da es sich bei den abgemahnten Werken um Bestandteile in einem Chart Container/ Sampler handelt, der noch weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien.

Beim Beispiel des Musikwerkes „Hungry Eyes" handelt es sich konkret um den Container „Top 100 Neueinsteiger". Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.

Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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