Filesharing Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 14.12.2011 “Club Sounds Vol. 58“

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Uns wurde gestern ein Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 14.12.2011 zur Überprüfung vorgelegt. Darin mahnt die benannte Kanzlei im Auftrag Ihrer Mandantin der MORE Music and Media GmbH & Co KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Titel „EL Tiburon" der Künstlerin Loona ab.

Der Vorwurf laut Abmahnschreiben lautet:

Das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer- Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Möglichkeiten der Verteidigung:

Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Weiterhin muss vor einer ungeprüften Unterzeichnung der anliegenden Unterlassungserklärung gewarnt werden. Leider ist die Anzahl der Adressaten von Abmahnungen, die die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen noch sehr hoch.

Unterlassungserklärung:

Unserer Einschätzung nach enthält die anliegende Unterlassungserklärung zwei Problemfelder. Zunächst enthält die Formulierung die Gefahr der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses. Dieser Umstand macht eine anschließende erfolgsversprechende Verteidigung praktisch unmöglich. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

Achtung:

Das abgemahnte Werk ist auf dem Sampler „Club Sounds Vol.58" enthalten. Hier drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Nach unseren Recherchen drohen derzeit ca. 10 weitere Abmahnungen durch die Kanzleien Zimmermann & Decker, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie den Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der auf dem Sampler enthaltenen Rechteinhaber. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Unsere Kanzlei betreut Abmahnmandate (UrhG, MarkenG, UWG) aus dem gesamten Bundesgebiet.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles wählen Sie einfach: 0211- 98397654

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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