Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH an Musikwerken

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Rasch datiert vom 01.09.2010 aus Hamburg vorgelegt worden. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an verschiedenen Musikwerken der Künstler „Stanfour, Stromae, Lena Meyer-Landrut, Unheilig, Sportfreunde Stiller, Aura Dione und Keri Hilson". Rechteinhaber ist die Universal Music GmbH aus Berlin.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte Lieder der vorgenannten Künstler zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.200, 00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, erscheint die Erklärung je nach Einzelfall möglicherweise als zu weit gefasst. Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5.100, 00 € unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch. Das Besondere an dieser Abmahnung ist Folgendes: Die abgemahnten Titel befinden sich auf einer Top 100 Single-Charts Datei, die unser Mandant heruntergeladen bzw. im Rahmen einer Internettauschbörse angeboten haben soll. Eine Recherche im Internet hat insoweit ergeben, dass sich auch weitere Titel auf dieser Top 100 befinden, die durch weitere Kanzleien möglicherweise abgemahnt werden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir höflichst auch auf meinen Rechtstipp Filesharing - Vorbeugende Unterlassungserklärung als Lösung für Folgeabmahnungen?" auf diesem Portal hinzuweisen. Es besteht also die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten! Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsschuldner 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzellfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein! Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.)

Auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de und www.kanzlei-filesharing.de finden Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Filesharing und Abmahnungen. Wir vertreten bundesweit!


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