Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer iA der Warner Bros.Ent.GmbH

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Im Auftrag Ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an den Filmwerken "Kokowääh", "Männerherzen", sowie "Zweiohrküken" in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke.

Was vielen Mandanten nicht klar ist, ist der Umstand, dass in den Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, bereits das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben dem Anschlussinhaber ein Abgeltungsbetrag von 956,00 € "angeboten":

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG 
  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren)gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB 
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Lassen Sie sich nicht von sehr kurz anmutenden Reaktionsfristen oder beigefügten Ablichtungen von einstweiligen Verfügungen beeinflussen. Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt!

Weiterhin wird dem Anschlussinhaber eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt. Sehen Sie bitte davon ab, diese Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Dies kann weitreichende Folgen haben, da Sie an eine solche Erklärung 30 Jahre lang gebunden sind.

Warum sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

In erster Linie sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, gibt Ihnen die Sicherheit sich nicht über das Notwendige hinaus sich der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654.

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Hinweis: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!


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