Filesharing! Abmahnung durch .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte i.A.d. Koch Media Koch Media GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Musik-, Film-  und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Internettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen BUNDESWEIT helfen. 

Die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Aktuelle Abmahnungen beinhalten den Vorwurf einer Rechtsverletzung am Computerspiel Tomb Raider oder Dead Island.   

Die Kanzlei fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz zwischen 800,- € und 1.500,- €.

Diese von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind unseres Erachtens weit überhöht.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.:040 - 822 436 96

Fax:040 - 822 436 98

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema