Filesharing-Abmahnung erhalten? Das ist zu beachten!

  • 3 Minuten Lesezeit

Eine Einführung in das Konzept des Filesharings:


Bevor wir uns eingehend mit den rechtlichen Aspekten von Filesharing-Abmahnungen befassen, möchten wir Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über das Filesharing-Konzept geben. Filesharing ist eine Methode, bei der Internetnutzer Dateien wie Musik, Filme, Bücher oder Software miteinander austauschen und teilen können. Hierbei laden sie diese Dateien von anderen Nutzern herunter und stellen sie gleichzeitig für andere zum Download zur Verfügung. Dies unterscheidet sich wesentlich von Diensten wie Netflix, auf denen Sie die Dateien während des Downloads nicht für Dritte zum Download anbieten.


Urheberrechtliche Herausforderungen beim Filesharing:


So verlockend es klingt - beim Filesharing ergeben sich urheberrechtliche Probleme. In der Regel sind die geteilten Dateien, insbesondere Filme, Musikalben oder Software, durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass die Urheber oder Rechteinhaber dieser Werke das ausschließliche Recht haben, über die Verbreitung und Nutzung ihrer Werke zu entscheiden.

Das unerlaubte Teilen von geschützten Werken oder Daten im Rahmen des Filesharings kann ernsthafte Konsequenzen haben, häufig beginnend mit einer Abmahnung. Rechteinhaber setzen sich aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr und verfolgen diese oft auch strafrechtlich. Dabei können hohe Geldstrafen, Schadensersatzforderungen oder sogar gerichtliche Unterlassungsverfügungen drohen.


Verhalten im Falle einer Filesharing-Abmahnung:


Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing erhalten, gibt es in der Regel einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Bezahlen Sie die geforderte Schadensersatzforderung nicht vorschnell, sondern lassen Sie diese prüfen.
  • Unterzeichnen Sie die regelmäßig beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht bedenkenlos.
  • Vermeiden Sie es, eigenständig mit der Abmahnkanzlei in Kontakt zu treten.

Es gibt klare Gründe für diese Vorgehensweise:

Die geforderten Schadensersatzbeträge sind oft überzogen. Abmahnkanzleien verwenden häufig Standardbriefe, und die Beträge werden selten an den Einzelfall angepasst. Wir können Ihnen diesbezüglich eine fundierte Einschätzung bieten, die auf einschlägiger Rechtsprechung und Erfahrung basiert. Häufig sind auch die geforderten Kosten für die Rechtsverfolgung unangemessen, da ein zu hoher Streitwert zu Ihren Lasten angesetzt wird.

Die strafbewehrten Unterlassungserklärungen, die mit der Filesharing-Abmahnung üblicherweise versandt werden, sind in der Regel zu weitreichend. Durch die Unterzeichnung könnten Sie sich unwissentlich dazu verpflichten, für zukünftige Verstöße, sogar solche von Dritten, zu haften. Daher ist es oft sinnvoll, wenn überhaupt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Vorgefertigte Muster aus dem Internet sind selten geeignet, da sie entweder zu eng oder zu weit gefasst sind. Hier können wir Ihnen mit unserer Erfahrung weiterhelfen.

Es ist ebenfalls ratsam, keinen direkten Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufzunehmen, da dies das Risiko birgt, die angemahnte Urheberrechtsverletzung unbeabsichtigt zuzugeben. Lassen Sie sich nicht von den oft knappen Fristen unter Druck setzen und geben Sie keine Erklärung ohne vorherige Rechtsberatung ab.


Filesharing-Abmahnung - Wie wir Ihnen helfen können:


Als kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Urheberrecht und Medienrecht unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Filesharing und Urheberrecht:

  • Außergerichtliche Vertretung: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen.
  • Vertretung in Verfahren: Falls das außergerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen ist und Sie mit einer Klage konfrontiert sind, vertreten wir Sie vor Gericht und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Gütliche Einigung: Sollte es tatsächlich zu einem Urheberrechtsverstoß gekommen sein, ist eine außergerichtliche Einigung oft wünschenswert. Dadurch kann ein kostspieliges und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden. Die gütliche Einigung stellt oft das kosten- und zeitsparendste Vorgehen dar. In diesem Rahmen verhandeln wir mit den Rechteinhabern, um faire Lösungen zu finden.
  • Prävention: Sollten Sie selbst Rechteinhaber sein, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen. Falls Rechtsverletzungen vorliegen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.


Kontaktieren Sie uns gerne oder besuchen Sie unsere Website!

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/CiUR8zISX60

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lukas Kielmann LL.B.

Beiträge zum Thema