Filesharing Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft MBH i.A. der Herren Kindervater und Bülles

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Möglicherweise ist der Anlass, warum Sie diesen Artikel lesen, nicht erfreulich, da Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles erhalten haben.

Zunächst ist es bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich der Situation zu stellen, indem man versucht, sich sachlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und insbesondere sich die gesetzten Fristen genau notiert. Selbstverständlich ist dies aus der Sicht eines Anwaltes, der tagtäglich mit dieser Materie zu tun hat, leichter gesagt als getan.

Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Zeilen dabei behilflich sein:Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Herren Bülles und Kindervater. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf seiner Festplatte das Musikwerk Michael Mind Project - Feel Your Body" zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 450, 00 € gefordert. Geben Sie die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form ab, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden. Aufgrund der Formulierung der uns vorgelegten Unterlassungserklärung könnte eine Vertragsstrafe bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung in der Zukunft in Höhe von mindestens 5000, 01 € geltend gemacht werden. Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Zahlen Sie die geltend gemachten Beträge daher nicht ungeprüft. Insbesondere bei der vorliegenden Abmahnung, bei der es um den vermeintlichen Urheberrechtsverstoß an einem Musiktitel geht, greift nach unserer Ansicht die Kostendeckelung des § 97 a II UrhG auf 100, 00 € ein. Jedoch sollte beachtet werden, dass der streitgegenständliche Titel sich auf einer Top-100 Datei befindet. Auch weitere Titel, welche sich in der Datei befinden, werden derzeit durch andere Kanzleien verstärkt abgemahnt. Es könnten Folgeabmahnungen drohen. Sprechen Sie Ihren beratenen Anwalt darauf an, da es hierbei unter Umständen im Einzelfall angezeigt sein kann, vorbeugend tätig zu werden.

Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein! Lassen Sie sich beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de

Wir vertreten bundesweit!


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