Filesharing-Abmahnung von Tele München wegen "John Wick: Chapter 3 – Parabellum"

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Wegen angeblichen Filesharings wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft abgemahnt. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, den Film „John Wick: Chapter 3 – Parabellum“ in Online-Tauschbörsen angeboten zu haben.

In sogenannten Filesharing-Netzwerken können sich Nutzer urheberrechtlich geschützte Dateien, wie z. B. Filme, herunterladen. Technisch bedingt wird sodann die Filmdatei direkt wieder in das Netzwerk hochgeladen. In diesem Hochladevorgang, der technisch nicht unterbunden werden kann, liegt in rechtlicher Hinsicht eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung. Diese beiden Rechte stehen nach den §§ 16, 19 a UrhG nur dem Urheber zu. Werden sie durch andere Personen vorgenommen, kann darin eine Urheberrechtsverletzung liegen. Dies ist auch der Vorwurf der uns hier vorliegenden Abmahnung. Wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem wird ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht, der mit 700 € beziffert wird. Zusätzlich wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 € gefordert. Daraus resultiert eine Gesamtforderung von 915 €.

Was gilt es bei einer Abmahnung zu beachten?

Aus unserer täglichen Anwaltspraxis wissen wir, dass Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung oftmals verunsichert sind. Jedoch gilt es, in jedem Fall Ruhe zu bewahren. Es gibt spezialisierte Anwaltskanzleien, die Ihnen kompetent weiterhelfen können. Wichtig zu beachten ist, dass eine Abmahnung nicht ignoriert werden sollte. Es könnte dann die Möglichkeit bestehen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt oder Klage einreichen wird. Dies gilt ist allein aus Kostengründen zu vermeiden. 

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt werden. In den meisten Fällen stehen mehrere Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung, näheres richtet sich nach dem exakten Umständen des Einzelfalls. Gerade im Bereich von Filesharing-Abmahnung ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung von überragender Bedeutung. Auf unserem Abmahnblog sowie auf unserer Homepage halten wir Sie hierzu regelmäßig auf dem Laufenden. Das höchste Ziel bei der Verteidigung gegen Abmahnungen durch unsere Kanzlei lautet immer die rechtssichere und möglichst kostengünstige Beendigung. Da jeder Fall jedoch ein Einzelfall ist, können generell Aussagen zur Berechtigung von Abmahnungen nicht gemacht werden. Wie bereits erwähnt sind die Einzelfallumstände ausschlaggebend. Aus diesem Grund bieten wir Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung. Wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zusenden oder uns anrufen, besprechen wir mit Ihnen gerne mögliche Verteidigungsoptionen in Ihrem speziellen Fall. Außerdem nennen wir Ihnen hierbei gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir natürlich gerne auch die gesamte Abwicklung der Angelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Da wir im gesamten Bundesgebiet tätig sind, nehmen wir nicht nur regionale Mandate an. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht, Markenrechts, IT-Rechts und weiteren Rechtsgebieten.


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