Filesharing: Abmahnung Waldorf Frommer für Studiocanal „Die Tribute von Panem“

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Der Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt. Unserer Mandantschaft wird eine Urheberrechtsverletzung bzw. Filesharing vorgeworfen.

Was fordert die gegnerische Kanzlei?

Aufgrund des Vorwurfs einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Filmwerk in einer Tauschbörse wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 Euro gefordert. Zuvor wurden von der Kanzlei Waldorf Frommer stets lediglich 815,00 € gefordert, nun wird ein um 100 € erhöhter Schadensersatz gefordert.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Abmahnungen werden häufig vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten Sie jedoch nicht vorschnell unterzeichnen, da hierin ein Schuldeingeständnis gesehen werden kann. Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Es sind uns viele Fälle bekannt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

So profitieren Sie von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandats.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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