Filesharing-Abmahnung Warner Bros.-Film „Suicide Squad“ durch Kanzlei Waldorf Frommer

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wurden Sie von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Vorwurfs von Filesharing abgemahnt? Geht es in Ihrer Abmahnung um den Film „Suicide Squad“ der Warner Bros. Entertainment GmbH oder um einen anderen urheberrechtlich geschützten Film? In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, wie Sie dann reagieren sollten.

Einer unserer Mandanten legte uns kürzlich ein Schreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, in dem es um den Vorwurf von Filesharing geht. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der Film „Suicide Squad“ unerlaubter Weise in einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Dies sei durch die Nutzung eines P2P-Clients zum Austausch von Daten zwischen unbekannten Nutzern (klassisches „Filesharing“) geschehen. Rechtlich stelle die öffentliche Zur-Verfügung-Stellung eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 19a UrhG dar.

Geltend gemachte Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Ersatz des entstandenen Schadens sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 915,00 Euro

Unser Rat an Sie – so sollten Sie reagieren:

Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist unserer Auffassung nach ungünstig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem sollten Sie selbständig zunächst keine Zahlungen leisten, durch anwaltliche Beratung kann der geforderte Betrag u. U. zum Teil deutlich reduziert werden.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Ob im Einzelfall tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht, kann nur nach Überprüfung Ihres spezifischen Einzelfalls gesagt werden. Nutzt bspw. neben Ihnen noch jemand anderes Ihren Internetanschluss? Waren Sie zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt zuhause? Ist Ihr WLAN gegen unberechtigten Zugriff Dritter mit WPA2 gesichert? Diese und weitere Fragen wird ein auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen besprechen, bevor die Reaktionsmöglichkeiten mit Ihnen erörtert werden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat bereits eine hohe vierstelle Zahl an Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und bietet auch Ihnen eine kostenfreie Ersteischätzung. So wissen Sie völlig unverbindlich, wie wir Ihren Sachverhalt einschätzen und können anschließend entscheiden, ob Sie eine Beauftragung unserer Kanzlei zum festen und fairen Pauschalpreis wünschen. Rufen Sie uns gerne an, senden Sie eine Mail oder nutzen Sie die kostenlose Rückruffunktion auf unserem Anwalt.de-Profil


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema