Filesharing - was ist das?

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Seit einigen Jahren taucht das Wort oft in einem negativ geprägten Zusammenhang mit gefürchteten Abmahnungen aufgrund von angeblichen Gesetzesverstößen während der Nutzung des Internets auf. Ein erster Überblick über das Filesharing einschließlich der Bedeutung und den wichtigsten rechtlichen Aspekten soll hier gegeben werden.

Filesharing ist wörtlich das Teilen von Daten. Sinngemäß könnte man es auch mit der Freigabe von gemeinsamen Daten gleichstellen. War dies ja gerade mit einer der vorrangigeren Zwecke bei der Erfindung des Internets, so sind doch bestimmte Grenzen zu beachten. Diese können sich aus den verschiedensten Bereich ergeben. Eine der wichtigsten Schranken, die bei dem Freigeben von Daten für andere beachtete werden muss, ist das Urheberrecht. Dies sieht vielerlei Bestimmungen vor, welche bei Nutzung von fremden Inhalten beachtet werden müssen.

Das internetbasierte Filesharing ist in etwa mit der Datenfreigabe im Rahmen eines lokalen Netzwerkes vergleichbar. Nur eben online, also in einem größeren Rahmen - an großen sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken können mehrere Millionen User teilhaben. Hauptsächlich geht es den Nutzern des Netzwerks um den Austausch von Filmen, Serien, Musik, Computerprogrammen, Computerspielen oder auch Dokumenten in jeglicher Form. Besonders attraktiv sind bei den Mitgliedern noch nicht in Deutschland erschienene Kinofilme.

Um ein bestimmtes Netzwerk nutzen zu können ist zunächst die Installation eines Programmes, ein spezieller Browser oder zumindest ein Browser-Add-on erforderlich.

Sind die Vorbereitungen dann erfolgreich abgeschlossen, können die Nutzer in den meisten Netzwerken einfach die von ihnen gewünschten Dateien suchen und anschließend von anderen Nutzern herunterladen.

Grundsätzlich sind zwei Konstellationen des Datentransfers zu unterscheiden. Zum einen können die Verwender des Webs ausschließlich untereinander die Daten tauschen, zum anderen können sie dies über ein hierfür vorgesehenes und programmierten Netzwerks tun. Bei der Verwendung eines sogenannten Filesharing-Netzwerks können oft noch Dritte auf die Daten zugreifen. Auch ist es möglich, dass sich Sender und Empfänger gar nicht kennen und dies auch nicht wollen, zum Beispiel weil sie ein Rechtsverstoß fürchten und dies umgehen wollen indem sie so wenig Daten von sich preisgeben wie möglich. Die betreffenden Dateien befinden sich in aller Regel auf dem Rechner des Versenders, der diese dann hochlädt  (sog. Upload), der Empfänger erhält die Datei dann durch das Herunterladen derselben (sog. Download).

Rechtliche Probleme gibt es dann, wenn ein Verstoß gegen das Urhebergesetz begangen wurde. Hiernach ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken rechtswidrig. Zwar sind nicht alle in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angebotenen Dateien urheberrechtlich geschützt, beispielsweise wenn es sich um Demovarianten von PC-Spielen handelt oder aber wenn der Urheber mangels Schutzinteresses sein Werk der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. Doch sind die meisten in einem Netzwerk zu findenden geteilten Dateien geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts.  Dies leuchtet schon daher ein, da es sich oftmals um begehrte Neuerscheinungen handelt, von deren Veröffentlichung und Vervielfältigung der Urheber lebt und schließlich auch der Vermittler oder etwa der Hersteller eines Filmes usw. ein erheblich wirtschaftliches Interesse hieran hat. Diese geschützten Werken genießen die im Urheberrecht genannten Vorzüge. Das heißt, der oder die Rechteinhaber sind alleinig befugt über die Verbreitung der Werke zu bestimmen. Das Möglichmachen eines Uploads stellt zwar noch keine Verbreitung dar, jedoch reicht bereits dass der Interessent eine kurze Einheit, sprich etwa einen kurzen Filmausschnitt, hochgeladen hat. Wenn dann keine Einwilligung für diese Verbreitung vorliegt und das Werk urheberrechtlich geschützt ist, dann ist schon ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz gegeben. Eine Einwilligung ist stets vor der urheberrechtlich relevanten Handlung erforderlich, welche bei Nutzung von Filesharing-Netzwerken wohl nicht eingeholt worden sein dürfte.

Filesharing ist also eine Möglichkeit, Daten in jeglicher elektronischer Form mit anderen schnell und einfach zu tauschen. Probleme kommen jedoch dann auf, wenn die Dateien dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies dürfte gerade bei den meisten der begehrten Inhalte gegeben sein. Da es - wie gezeigt - bei Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken kein Download ohne das Möglichmachen eines Uploads eines Dritten geben kann, besteht stets die von dem User zu tragende Gefahr der Urheberrechtsverletzung.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen illegalem Downloads von Dateien in sog. Tauschbörsen erhalten haben, werden Sie aufgefordert innerhalb einer sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag zu zahlen.

Reagieren Sie nicht voreilig! 

Ich berate und verteidige Abgemahnte wegen Urheberrechtsverletzungen. Kontaktieren Sie mich telefonisch unter der Hotline für Abgemahnte: 030/ 206 269 24

Zweiter Teil: Filesharing - legal & illegal?

Dritter Teil: Filesharing- Recht und Gesetzeslage


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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