Filmförderung - ein Überblick

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Bei der Verwirklichung von Filmprojekten gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

Förderung nach dem Filmförderungsgesetz (FFG)

Auf Grundlage des Filmförderungsgesetz (FFG) werden von der Filmförderungsanstalt (FFA) insbesondere (Kino-)Spielfilme gefördert. Eine Förderung von Fernsehfilmen erfolgt nicht.

Allgemeine Voraussetzung der Förderung ist zum einen ein Bezug zur Europäischen Union, so muss unter anderem der Filmhersteller seinen Sitz in der EU haben, der Regisseur Staatsangehöriger eines EU-Landes sein und die Produktion innerhalb der EU erfolgen (§§15 ff. FFG). Zum anderen werden inhaltliche Anforderungen an den zu fördernden Film gestellt, indem dieser beispielsweise kulturelle, historische oder gesellschaftliche Fragen thematisieren muss.

Im Grundsatz gibt es drei Arten der Förderung - die Projektfilmförderung, die Referenzfilmförderung und die Drehbuchförderung.

Im Rahmen der Projektfilmförderung werden Filmvorhaben gefördert, wenn zu erwarten ist, dass diese geeignet sind die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern (§§ 32 ff. FFG).

Eine Referenzfilmförderung erfolgt aufgrund eines vorherigen Referenzfilms, welcher aufgrund besonderen Zuschauerfolges und/oder Festivalerfolgen sowie Preisen besonders anerkennenswert ist. Es wird also faktisch unterstellt, dass auch der nachfolgende Film entsprechende Erfolge erzielt. (§§ 22 ff. FFG)

Die Drehbuchförderung erfolgt zur Herstellung von Drehbüchern, auf deren Grundlage ein Film zu erwarten ist, welcher geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern (§§ 47 ff. FFG).

Die Förderung erfolgt jeweils auf Antrag und wird durch ein „Vergabegremium" entschieden.

Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BMK)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BMK) vergibt Preise in allen Sparten (Drehbücher, Spielfilme, Kurzfilme, Dokumentarfilme, Kinderfilme etc.). Am bekanntesten und am höchsten dotiert ist der Deutsche Filmpreis, welcher von der Deutschen Filmakademie verliehen wird. Daneben erfolgt auch die Förderung von Produktionen und Festivals.

Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF)

Im Rahmen dieser Förderung werden für in Deutschland gedrehte Spielfilme innerhalb eines bestimmten Budgets Zuschüsse auf die ausgegebenen Mittel gewährt.

Förderung durch die Bundesländer

Die Länderförderungen sind jeweils spezifisch geregelt. In der Regel wird eine Förderung sowohl für Kino- als auch Fernsehproduktionen gewährt. Üblicherweise setzt eine Länderförderung voraus, dass von einem Film ein Regionaleffekt zu erwarten ist.

Filmförderinstitutionen der Länder sind insbesondere:

  • Filmfernsehfonds Bayern (FFF)
  • Filmstiftung NRW
  • Medienboard Berlin-Brandenburg
  • Mitteldeutsche Medienförderung
  • Medien- und Filmgesellschaft BaWü
  • Filmbüro Rheinland-Pfalz
  • Filmförderung Hamburg
  • Filmbüro Bremen
  • Hessische Filmförderung
  • Film & Medienbüro Niedersachsen
  • Saarländisches Filmbüro
  • Kunststiftung Sachsen-Anhalt
  • Kunststiftung Sachsen

Media Programm

Das Media Programm der Europäischen Union bietet diverse Förderungsmöglichkeiten, unter anderem für den Filmsektor.



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