FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH - Insolvenzforderungen müssen angemeldet werden

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Statt in den Urlaub zu fahren müssen sich Käufer und Mieter von Wohnmobilen bei der Firma FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH nun mit Forderungsanmeldungen beschäftigen. Mit Beschluss vom 01.08.2023 hat das Amtsgericht Rosenheim das Insolvenzverfahren eröffnet und entsprechende Fristen gesetzt. Lesen Sie hier, was es nun zu tun und zu beachten gibt. 

1. Eröffnung Insolvenzverfahren FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH durch Amtsgericht Rosenheim

Mit Beschluss vom 01.08.2023 hat das Amtsgericht Rosenheim das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH zu dem Aktenzeichen 603 IN 134/23 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz bestellt. 

2. Forderungsanmeldungen müssen vorgenommen werden

Gleichzeitig hat das Amtsgericht Rosenheim eine Frist gesetzt, binnen derer die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren schriftlich anzumelden haben. Die Frist hierfür ist der 24. August 2023. Bis zu diesem Datum sollten die Forderungsanmeldungen bei Gericht vorlegen. Die Forderungsanmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Hierzu wird der Insolvenzverwalter Vordrucke versenden, die vermutlich im Laufe dieser Woche bei den Gläubigern ankommen werden. Eine Forderungsanmeldung schriftlich ist entweder über den Vordruck oder aber über das sog. Gläubigerinformationssystem (GIS) möglich. Hierzu erhalten die Gläubiger individualisierte Zugangsdaten. 

Als Gläubiger kommen die Käufer von Wohnmobilen mit entsprechenden Anzahlungen und Mieter in Betracht, die für eine Miete ebenfalls bereits Anzahlungen geleistet haben. 

Hier müssen die entsprechenden Forderungsbeträge ermittelt, eingetragen und durch entsprechende Unterlagen belegt werden. 

3. Wichtiger Termin - die Gläubigerversammlung 

Der nächste wichtige Termin ist dann die Gläubigerversammlung am 22. September 2023 um 9.30 Uhr beim Amtsgericht Rosenheim. Bei der Gläubigerversammlung handelt es sich um die zentrale Veranstaltung, bei der die Gläubiger des Verfahrens auf den weiteren Verfahrensablauf Einfluss nehmen können. Der weitere Ablauf des Insolvenzverfahrens ist dann natürlich auch maßgeblich für die Höhe der sog. Insolvenzquote, also des Betrages, den man dann letztlich aus der Insolvenzmasse bekommt. 

Bei der Gläubigerversammlung geht es um geht es zugleich um einen Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 

  • die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, 
  • über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses 
  • über die in den §§ 35 Abs. 2 InsO (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), § 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), §§ 100 f. InsO (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, 
  • Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 
  • § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 
  • § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 
  • § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert), 
  • § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 
  • § 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung)

Alle diese Punkte können erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie das Verfahren weitergeht und wie hoch hinterher eine Quote sein kann. Wenn man an der Versammlung nicht teilnimmt, muss man mit den entsprechenden Beschlussfassungen leben.  

4. Was ist der Hintergrund der Insolvenz bei FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH

Die FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH hatte im Grunde zwei Geschäftsfelder, den Verkauf und die Vermietung von Wohnmobilen. Besonders ärgerlich ist es, dass einige Käufer und auch Mieter auf den Kauf oder die Miete entsprechende Anzahlungen geleistet haben. Was mit diesen Anzahlungen nun im einzelnen geschehen ist und warum es hier zu einer Insolvenz gekommen ist, muss der Insolvenzverwalter klären. Die bisherigen Entwicklungen bei FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH können Sie hier nochmals nachlesen: 

FlexiCamper Wohnmobilmarkt GmbH - Insolvenzverwalter statt Urlaub (anwalt.de)

Es wird nun für die einzelnen Käufer bzw. Mieter zu Verlusten kommen. Wie hoch diese letztlich sind und wie hoch eine mögliche Quote ausfällt, lässt sich im Moment noch nicht seriös abschätzen. 

5. Was kann ein Anwalt jetzt tun? 

Im Moment sollten zunächst die Forderungen fristgerecht und entsprechend belegt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das ist grundsätzlich auch ohne Anwalt möglich. Wenn man sich aber nicht sicher dabei ist und hierbei Unterstützung benötigt - das GIS ist auch nicht ganz einfach - dann kann dies auch durch einen Anwalt erfolgen. 

Im Grund gilt dies auch für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung. Auch hier kann man selbst teilnehmen. Die meisten Gläubiger in einem solchen Verfahren sind aber zum ersten Mal mit einer Situation und einer Gläubigerversammlung konfrontiert. Daher kann man sich auch auf einer solchen Versammlung anwaltlich vertreten lassen. 

Ich selbst habe bereits mehrere Verfahren mit einer Vielzahl von Gläubigern betreut und bin zudem auch Mitglied in mehreren Gläubigerausschüssen in anderen Insolvenzverfahren. Die Aufgabe dieser Gläubigerausschüsse ist es, die Arbeit des Insolvenzverwalters konstruktiv kritisch zu überwachen und so zusammen mit dem Verwalter das beste Ergebnis für die Gläubiger zu erzielen. 

Inzwischen habe ich auch bereits mehrere Anfragen zu einer entsprechenden Vertretung im Insolvenzverfahren vorliegen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten in den meisten Fällen (abzgl. einer vereinbarten Selbstbeteiligung). 

Wenn Sie konkret wissen möchten, was in Ihrem Vertrag zu tun ist, welche Ansprüche Sie gegen die Insolvenzmasse und gegebenenfalls auch gegen verantwortlich handelnde Personen haben könnten, können Sie mich gern zu einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen, Sie können anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 


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