Fluglotsenstreik in Frankreich kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung

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Hintergrund des Verfahrens vor dem Amtsgericht Hannover (Az. 545 C 1087/18) war ein Flug von der Türkei nach Deutschland. Der Flug verspätete sich. 

Die Fluggesellschaft berief sich auf einen Fluglotsenstreik in Frankreich und führte aus, dass sie mit sämtlichen Flügen nach Spanien, Marokko und Portugal betroffen gewesen sei. Im Rahmen der Umplanungen war die eigentlich vorgesehene Maschine für einen anderen Umlauf eingeplant worden. Der eigentliche Flug verspätete sich dadurch, da eine andere Maschine den Flug durchführen sollte. 

Das Amtsgericht Hannover gab der Klage auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung statt.

Insbesondere führte das Amtsgericht Hannover aus, dass der streitgegenständliche Flug selbst von dem Fluglotsenstreik in Frankreich nicht betroffen gewesen war. So stand das eigentlich eingeplante Flugzeug für den Flug ursprünglich zur Verfügung, sei aber aufgrund von internen Umplanungen der Fluggesellschaft anderweitig eingeplant worden. Die Fluggesellschaft habe somit nach Auffassung des Gerichts eine eigene betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen, wann sie welchen Flug mit welcher Maschine durchführt. Und diese eigene betriebswirtschaftliche Entscheidung könne nicht zulasten der Kläger gehen.

Festgestellt wurde seitens des Amtsgerichts Hannover auch, dass der Streik zudem keine direkten Auswirkungen auf dem Flug gehabt hatte, da der Flug nicht durch französischen Luftraum geführt wurde.

Der Fluglotsenstreik in Frankreich konnte daher nicht zu einer Entlastung der Fluggesellschaft führen, da kein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Jedenfalls habe die Beklagte im gerichtlichen Verfahren einen solchen außergewöhnlichen Umstand nicht vorgetragen. Zudem sei nicht belegt worden, dass die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, die Flugverspätung zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu einer Flugverspätung und zu Ihren Rechten nach der Fluggastrechteverordnung? Gerne vertreten wir Ihre Interessen in den verschiedenen Fragen des Reiserechts.

-Schwede-

Rechtsanwalt


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