Forderung Rechtsanwalt Sebastian Kipke im Auftrag der Webbilling AG wegen Mitgliedschaft auf fremdgehen69.online

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Immer wieder melden sich hier Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung von dem Rechtsanwalt Sebastian Kipke im Auftrag der Webbilling AG wegen kostenpflichtiger Mitgliedschaft auf dem Datingportal fremdgehen69.online im Briefkasten finden. Oft berichten die Betroffenen, sich auf dem Portal fremdgehen69.online gar nicht angemeldet zu haben und halten den Vorgang für eine Abofalle. Zu wissen ist, dass die Webbilling AG nicht der Portalbetreiber, sondern ein Dienstleistungsunternehmen ist, welches für Anbieter kostenpflichtiger Online-Inhalte die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mittels Lastschriftverfahrens anbietet. Bei dem Vertragsschluss wird auf der Internetseite des Anbieters der kostenpflichtigen Leistung ein Dialog-Formular verwendet, in welchem der Webbilling AG vom Nutzer ein Auftrag zum Lastschrifteinzug der Forderung und Zahlung an den Telemediendienstanbieter erteilt wird. Hierzu muss der Nutzer Kontaktdaten und eine Kontoverbindung angeben. Die Webbilling AG führt für den Nutzer den Zahlungsvorgang an den Telemediendienstanbieter der kostenpflichtigen Inhalte aus. Im vorliegenden Fall ist der Telemediendienstanbieter die Casual Networks B.V., Frans Erenstraat 14A, 5921VG Venlo, Niederlande. Bei Rückbuchungen der Lastschrifteinzüge schreibt Rechtsanwalt Sebastian Kippe die angeblichen Nutzer an, und fordert die zurückgebuchten Beträge. Diese können mitunter erheblich sein und mehrere 1.000,00 EUR betragen.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie daher bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag weiter verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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