Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle bestritten. Wie kann gegen den Insolvenzverwalter vorgegangen werden?

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1. Einführung 

Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist ein wesentlicher Schritt für Gläubiger, um ihre Ansprüche geltend zu machen. 

Nach den §§ 174 ff. der Insolvenzordnung (InsO) ist die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle erforderlich, um am Verfahren teilnehmen zu können. 

Dieser Prozess ermöglicht es dem Gläubiger, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Insolvenzquote zu erhalten, sollte eine solche ausgeschüttet werden. Zudem tituliert die Feststellung zur Tabelle die Forderung des Gläubigers und ermöglicht eine spätere Vollstreckung aus dem Tabellenauszug.

Die Anmeldung muss schriftlich beim Insolvenzverwalter oder Sachwalter erfolgen und kann erst nach Eröffnung des Verfahrens vorgenommen werden. 

Eine Anmeldung im vorläufigen Verfahren ist nicht möglich.


2. Notwendigkeit der Forderungsanmeldung zur Tabelle und Rechtsfolge für eine festgestellte Tabellenforderung 

Die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle ist nicht nur formal notwendig, sondern hat auch substantielle Rechtsfolgen. 

Eine festgestellte Forderung, also eine Forderung, die in die Tabelle aufgenommen und nicht bestritten wurde, ist wie ein rechtskräftiges Urteil zu behandeln. 

Die Wirkung einer festgestellten Forderung ist vergleichbar mit der eines vollstreckbaren Titels, was bedeutet, dass der Gläubiger auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung betreiben kann. 

Die Höhe der festgestellten Forderungen beeinflusst zudem die Höhe der Insolvenzquote.


3. Ablauf der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle nach den §§ 174 ff. InsO

Der Ablauf der Forderungsanmeldung ist in den §§ 174 ff. InsO geregelt. 

Der Gläubiger muss seine Forderung schriftlich anmelden und dabei die Forderungshöhe, den Grund der Forderung und etwaige Sicherungsrechte angeben. Über nachfolgende Links finden Sie ein Merkblatt mit Erläuterungen zur Forderungsanmeldung und amtliche Formulare für eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle:

Merkblatt zur Tabellenanmeldung

Formulare zur Tabellenanmeldung

Zudem muss die Forderung glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch Vorlage von Verträgen oder Rechnungen. 

Nach der Anmeldung prüft der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen und nimmt sie in die Insolvenztabelle auf.


4. Status der Forderungsanmeldung nach dem Berichts- und Prüfungstermin

Nach dem Berichts- und Prüfungstermin wird jede Forderung entweder als festgestellt oder bestritten gekennzeichnet. 

Eine festgestellte Forderung ist unbestritten und wird in die Verteilung der Insolvenzmasse einbezogen. 

Wird eine Forderung hingegen vom Insolvenzverwalter oder von anderen Gläubigern bestritten, wird sie nicht ohne Weiteres anerkannt und bedarf einer gerichtlichen Klärung.

Ohne weiteres Handeln des Gläubigers bleibt die Forderung bestritten und nimmt nicht an der Schlussverteilung teil.


5. Rechtliches Vorgehen gegen den Insolvenzverwalter bei bestrittener Forderung 

Wird eine Forderung bestritten, kann der Gläubiger eine Feststellungsklage erheben, um die Forderung gerichtlich feststellen zu lassen. 

Dies erfolgt in der Regel vor dem Insolvenzgericht. 

Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden, die vom Gericht im Prüfungstermin bekannt gegeben wird. 

Die erfolgreiche Durchsetzung der Forderung hängt dann von der Beweisführung des Gläubigers ab.


6. Fazit

Die Anmeldung und Feststellung von Forderungen in der Insolvenztabelle ist ein komplexer Prozess, der für Gläubiger von großer Bedeutung ist. 

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Zudem ist es nicht getan, die Forderung "bloß" zur Tabelle anzumelden. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann unter Umständen sogar die Forderung durch das Insolvenzverfahren hindurch bringen, um danach gegen den Schuldner weiter zu vollstrecken.

Dies erfordert jedoch hochentwickelte Spezialkenntnisse im Insolvenz- und Vollstreckungsrecht.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 



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