Die Insolvenztabelle – die Basis des Insolvenzverfahrens
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Experten-Autor dieses Themas
Nicht nur unsere Bundesregierung kämpft mit mehreren hundert Millionen Euro Schulden. Auch Privatpersonen müssen den Gürtel enger schnallen, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energie- und Wohnkosten. Doch trotz der widrigen Zeiten geben einige von uns immer noch Geld aus, das sie eigentlich gar nicht haben.
Hier ein neues Smartphone, da der neue Fernseher oder auch eine neue Küche. All das ist sehr verführerisch, denn wir können ja so leicht in Raten zahlen. Kommen aber unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Krankheit, Trennung oder Arbeitslosigkeit dazu, können die Zahlungsverpflichtungen oft nicht mehr eingehalten werden. Bei einigen bleiben die Rechnungen und Mahnungen sogar ungeöffnet, weil eine Begleichung der Schulden in absehbarer Zeit immer aussichtsloser wird. Aus diesem Hamsterrad hilft letztendlich oft nur der Weg in die Privatinsolvenz (bessere Bezeichnung: Verbraucherinsolvenzverfahren), um in überschaubarer Zeit alle Schulden löschen und finanziell unbelastet noch einmal neu durchstarten zu können.
Dafür muss der Schuldner für eine bestimmte Zeit sein Einkommen und Vermögen von einem Treuhänder (zum Beispiel Rechtsanwalt) verwalten lassen. Geregelt ist dies in der Insolvenzordnung (InsO). Dieser Treuhänder wird vom zuständigen Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter ernannt und steht unter dessen Aufsicht.
Insolvenztabelle – was ist das?
Ein sehr wichtiges Element im Insolvenzverfahren ist die Insolvenztabelle (§ 175 InsO). In dieser Tabelle werden bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Forderungen aufgelistet, die gegen den Schuldner bestehen. Diese offenen Forderungen werden von den jeweiligen Gläubigern an den Insolvenzverwalter gemeldet. Der Insolvenzverwalter prüft die Existenz der Forderung, gegebenenfalls muss der Gläubiger auch Nachweise für das Bestehen der Forderung beibringen. Eine Forderung gilt als festgestellt (anerkannt), wenn ihr niemand widersprochen hat.
Grundsätzlich werden nur Forderungen berücksichtigt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet wurden. Die Insolvenztabelle bildet also die Grundlage für den Insolvenzplan. Das Ziel des Insolvenzverwalters ist es, so das vor und während des Verfahrens vorhandene pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners – man spricht hier von der sogenannten Insolvenzmasse – gerecht und gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen. Die Insolvenztabelle hat folgende Aufgaben:
gerechte Verteilung an die Gläubiger
vollstreckbarer Auszug für die Gläubiger, die auch nach der Restschuldbefreiung Anspruch auf ihre Forderungen haben (dazu später mehr)
Insolvenztabelle: Muster
Neben der Höhe der Forderungen sind auch der Grund der Forderung sowie die jeweiligen Gläubiger mit Adresse und Ansprechpartner aufgeführt. So könnte eine Insolvenztabelle etwa aussehen:
Lfd.-Nr. | Gläubiger | Gläubigervertreter | Datum der Anmeldund | Angemeldete Forderung in Euro | Grund | Ergebnis der Prüfung |
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1 | Max Mustermann | Firma Telefon xyxy, vertreten durch Geschäftsführer Herr Mustermann | 01.01.20xx | 9.999 | Forderung aus Telefonvertrag vom 01.01.20xx Gesamtforderung | in voller Höhe festgestellt |
2 | Emma Musterfrau | Strom GmbH xyxy, vertreten durch Geschäftsführerin Frau Musterfrau | 07.01.20xx | 11.111 | Forderung aus Stromvertrag vom 01.01.20xx Gesamtforderung | in voller Höhe festgestellt |
Auszug aus der Insolvenztabelle anfordern
In § 178 InsO heißt es u. a.:
3) Die Eintragung in die Tabelle wirkt für die festgestellten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern.
So ein vollstreckbarer Auszug ist mit einem Titel, der auch als Urteil oder Vollstreckungsbescheid gilt, vergleichbar. Es muss nicht extra ein neuer Titel gegen den Schuldner erwirkt werden. Hat der Schuldner beispielsweise Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, eine vorsätzliche Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat gemäß den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung zu begleichen, so gehen diese Schulden nicht mit in die Restschuldbefreiung ein. Das heißt: Solche Forderungen bleiben auch für die nächsten 30 Jahre bestehen. Sobald der Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder über pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügt, geht dieser Teil an den Gläubiger mit dem vollstreckbaren Auszug aus der Tabelle.
Hier für Sie ein Antrag auf vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle als Muster:
An das Amtsgericht Musterstadt
Insolvenzgericht
In Sachen: Mustermann, Aktenzeichen: 12345
Ich beantrage in vorgezeichneter Angelegenheit, namens und in Vollmacht der Emma Musterfrau – als Gläubiger der durch Anmeldung zur Insolvenztabelle eingetragenen und festgestellten Forderung –,
dem Unterzeichner unverzüglich eine vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle zu erteilen.
Gründe:
Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.01.20xx wurde die Restschuldbefreiung angekündigt. Insolvenzgläubiger können gemäß § 201 InsO nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen. Insofern ist der Antrag zulässig, dem Antrag ist stattzugeben.
Rechtsanwalt
Insolvenztabelle 2022 und Gehalt
Die sogenannte Pfändungstabelle spielt in der Privatinsolvenz eine entscheidende Rolle. Sie bestimmt, wie viel von Ihrem Gehalt und Ihrem sonstigen Sozialeinkommen Sie für sich behalten dürfen.
Seit 01.07.2022 werden die Pfändungsfreibeträge – anders als zuvor alle zwei Jahre – nun jährlich angehoben. Vorstellbar wäre, dass die steigenden Lebenshaltungskosten und die hohe Inflation damit zu tun haben. Die Pfändungstabelle wird dementsprechend angepasst und aktualisiert. Die aktuelle Pfändungstabelle gilt ab dem 01.07.2023. Der Freibetrag (Betrag, der nicht gepfändet werden kann), beträgt derzeit 1402,28 € monatlich. Die Informationen zu den aktuellen unpfändbaren Beträgen (§ 850c der Zivilprozessordnung) können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz entweder einsehen, downloaden oder dort kosten- und portofrei als Broschüre unter: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, anfordern.
In der Pfändungstabelle werden Personen, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, besonders berücksichtigt. Zum einen sind nämlich laufende Unterhaltsansprüche gegenüber den Insolvenzforderungen vorrangig; der Vorrang gilt auch gegenüber Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt. Zum anderen erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen Ihr Pfändungsfreibetrag nach § 805c ZPO. Dies kann in manchen Fällen – zum Beispiel Mangelfällen beim Kindesunterhalt – sogar zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Vergleich zur Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens führen.
Was bedeutet „Rang 0“ in der Insolvenztabelle?
Rang 0 bedeutet, dass der Gläubiger besonders privilegiert ist. Er wird vorrangig vor allen anderen Forderungen aus der Insolvenzmasse (wir erinnern uns: das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners) bedient. Dazu zählen die sogenannten Massegläubiger. Masseverbindlichkeiten entstehen beispielsweise durch das Tätigwerden des Insolvenzverwalters nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, etwa durch die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse. Anfallende Steuern zählen im Eröffnungsverfahren automatisch zu den Masseverbindlichkeiten.
Dagegen zählen Forderungen wie beispielsweise laufende Zinsen und Säumniszuschläge oder Geldbußen und Ordnungsgelder zu den nachrangigen Gläubigern. Sie werden erst zum Schluss bedient (§ 39 InsO).
Insolvenztabelle einsehen – kann das jeder?
Ja, die Insolvenztabelle ist öffentlich einsehbar. Was vor 2002 nur für Unternehmensinsolvenzen möglich war, gilt entsprechend § 9 der Insolvenzordnung auch für Verbraucherinsolvenzen der Privatleute. Vielleicht wird es nicht jeder besonders gut finden, dass nun die Schwiegermutter in spe herausfinden kann, dass Sie doch nicht so ein guter Fang sind wie gedacht. Oder dass Ihre Nachbarn plötzlich Ihre finanzielle Lage zum Tuschelthema auf der nächsten Grillparty machen. Doch ein Insolvenzverfahren ist ein offizielles Gerichtsverfahren und Gerichtsverhandlungen sind – bis auf wenige Ausnahmen – nun einmal öffentlich.
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik stellen unter Insolvenzbekanntmachungen.de alle Insolvenzverfahren online. Diese Daten werden täglich aktualisiert. Wenn Sie – ich gehe jetzt einfach mal von wichtigen Gründen aus – wissen möchten oder müssen, ob sich eine Person in einem Insolvenzverfahren befindet, ist als Erstes zu klären, welches Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig ist. Das ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Außerdem benötigen Sie den Namen oder die Anschrift. Per Detailsuche sollten Sie schnell zu einem Ergebnis gelangen.
Dieses Insolvenzportal als öffentliche Bekanntmachung ist übrigens auch ausreichend, um alle Gläubiger eines Insolvenzverfahrens zu informieren. Natürlich kann man die Daten nicht ewig einsehen: Die Löschung dieser Informationen erfolgt spätestens sechs Monate nach der Einstellung des Verfahrens.
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Rechtstipps zu "Insolvenztabelle"
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18.04.2025 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„Im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens der DEGAG-Gruppe sind die Gläubiger von GENUSSRECHTEN gehalten, ihre offenen Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Dabei ist ausdrücklich …“ Weiterlesen
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11.04.2025 Rechtsanwalt Tillman Dönnebrink„… im hiesigen Fall argumentiert, die Schadenersatzansprüche der Anleger seien nicht zur Insolvenztabelle festzustellen (also als Forderung der Anleger zu akzeptieren) da den Anlegern ein Rückzahlungsanspruch …“ Weiterlesen
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03.04.2025 Rechtsanwalt Sascha Borowski„… (kurz: WEGs) aufgerufen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, um diese feststellen zu lassen. Nur Forderungen, die zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, haben Aussicht …“ Weiterlesen
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03.04.2025 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… hängen von der Höhe des Nachlasses ab. Die Gläubiger des Verstorbenen müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Nachlasspflegschaft Eine Nachlasspflegschaft wird gemäß §§ 1960–1963 BGB …“ Weiterlesen
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28.03.2025 Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow„… nur nachrangig hinter den Gläubigern. Was können betroffene Mitglieder tun? – Erste Hilfe und Vorsorge Betroffene Anleger sollten jetzt schnell und überlegt handeln: Insolvenztabelle prüfen: Überprüfen …“ Weiterlesen
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27.03.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren können Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Aufgrund vertraglicher Nachrangklauseln müssen sich die Anleger jedoch hinter sämtliche andere Gläubiger …“ Weiterlesen
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26.03.2025 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… , die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sofern/sobald dies möglich ist. Auch kann versucht werden, z.B. über die Einrichtung eines Gläubigerausschusses Einfluss auf das Insolvenzverfahren …“ Weiterlesen
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26.03.2025 Rechtsanwalt | Partner Johannes Goetz„… schriftlich anmelden , sonst verlieren Sie Ihre Rechte. Auch bei laufendem Verfahren: Forderung dennoch zur Insolvenztabelle anmelden. Aeguron-Verträge prüfen: ELEMENT war immer der eigentliche …“ Weiterlesen
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25.03.2025 Rechtsanwalt Jens Reime„… und Verkaufsunterlagen vollständig sichern. Diese dienen als Grundlage für die spätere Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle (§ 174 Abs. 2 InsO). 2. Beobachtung des Verfahrensstands …“ Weiterlesen
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11.03.2025 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… wird, sollten betroffene Anleihegläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleihegläubiger? Strafanzeigen sind bereits gestellt, so dass der Druck …“ Weiterlesen
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07.03.2025 Rechtsanwalt Hans Witt„… und sollten jetzt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Das ist in jedem Falle zu empfehlen, auch wenn heute schon klar sein dürfte, dass die Anleger damit zunächst allenfalls einen Bruchteil der ursprünglich …“ Weiterlesen
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07.03.2025 Rechtsanwalt Sascha Borowski„… die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden? Im Eröffnungsverfahren ist eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren …“ Weiterlesen
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05.03.2025 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… , wie es mit ihrem Investment weiter geht. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger nicht nur prüfen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald …“ Weiterlesen
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25.02.2025 Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz„… kann der Bauherr sein Guthaben nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Der BGH stellt fest, dass vom Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung eines nebenvertraglichen Anspruchs auf Erteilung …“ Weiterlesen
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18.02.2025 Rechtsanwalt Dr. Holger Traub - Dipl. Kfm. - Fachanwalt„… #Musterantrag #Praxisbeispiele #Fachanwalt #Beratung #Kontaktaufnahme #Fristen #Checkliste #Insolvenzinfo #Rechtsportal #Rechtshilfe #Rechtsanwalt #Fachanwalt #Insolvenztabelle“ Weiterlesen
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06.02.2025 Rechtsanwältin Dr. Iris Ober„… sollten aus rechtlicher Sicht jetzt insbesondere folgende Ansprüche geprüft werden: es sollten die gegen die Benefit AG ausstehenden Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden …“ Weiterlesen
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05.02.2025 Rechtsanwalt Sascha Borowski„… , kann eine Insolvenzquote erhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass die angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt wird. Auch die Teilnahme sowie die damit verbundene …“ Weiterlesen
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05.02.2025 Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen„… Insolvenzverfahren kommt, können auch Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Berliner Kanzlei AdvoAdvice …“ Weiterlesen
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04.02.2025 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… Geld zur Tabelle anmelden. Dabei dürfte noch zu klären sein, ob es der ursprüngliche Kaufpreis oder der aktuelle Goldpreis ist. Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden Als betroffener Anleger …“ Weiterlesen
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02.02.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… . Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen „Trotz der Nachrangklausel ist es für Anleger unbedingt ratsam, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Darüber hinaus sollte genau …“ Weiterlesen
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31.01.2025 Rechtsanwalt Rainer Lenzen„… anstellen. Die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle ist dennoch zu empfehlen. Dabei sollte u.a. geprüft werden, ob der Nachrang tatsächlich wirksam vereinbart ist, da anderenfalls die Forderungen …“ Weiterlesen
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29.01.2025 Rechtsanwältin Handan Kes„… im Insolvenzverfahren anmelden: Es ist wichtig, die eigenen Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Mögliche Klagen gegen Vermittler oder Verantwortliche erwägen: Neben der DEGAG selbst könnten …“ Weiterlesen
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29.01.2025 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… zur Insolvenztabelle anmelden, sobald dies möglich ist. Nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden. Zudem sollte auch geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde …“ Weiterlesen
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14.02.2025 Rechtsanwalt Klaus Seimetz„… Insolvenzgericht. Ob und wann die Anleger ihre Zahlungsansprüche gegen die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH zur Insolvenztabelle anmelden können, bleibt vorerst abzuwarten. Unklar ist derzeit auch, ob die DEGAG WI8 …“ Weiterlesen