Forderungsbetreibung, Inkasso und Mahnklage in Österreich
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Schlechte Zahlungsmoral – welche Schritte sind möglich?
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahlungsmoral vieler Schuldner deutlich verschlechtert. Rechnungen bleiben offen, und Mahnungen werden häufig ignoriert. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Mahnschreiben Abhilfe schaffen. Dieses setzt dem Schuldner eine kurze Frist zur Begleichung der offenen Forderung – inklusive anfallender Zinsen und Kosten.
Erfahrungsgemäß reagieren viele säumige Zahler auf eine anwaltliche Mahnung und begleichen ihre Schulden umgehend.
Mahnklage und Zwangsvollstreckung
Bleibt das Mahnschreiben jedoch erfolglos, kann der Gläubiger eine Mahnklage beim zuständigen Gericht einreichen, woraufhin ein Zahlungsbefehl erlassen wird. In vielen Fällen erfolgt kein Einspruch seitens des Schuldners, wodurch der Zahlungsbefehl rechtskräftig wird. Mit diesem kann anschließend eine Exekution (Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um neben der ursprünglichen Forderung auch Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.
Bleibt das Mahnschreiben jedoch erfolglos, kann der Gläubiger eine Mahnklage beim zuständigen Gericht einreichen, woraufhin ein Zahlungsbefehl erlassen wird. In vielen Fällen erfolgt kein Einspruch seitens des Schuldners, wodurch der Zahlungsbefehl rechtskräftig wird. Mit diesem kann anschließend eine Exekution (Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um neben der ursprünglichen Forderung auch Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.
Mögliche Maßnahmen der Exekution:
- Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)
- Lohn- und Gehaltspfändung sowie Pfändung von Bankguthaben oder Bargeld
- Pfändung und Verwertung beweglicher Vermögenswerte, darunter Fahrzeuge, Elektrogeräte oder Schmuck
- Pfändung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen
- Pfändung und Verwertung von immateriellen Rechten, wie Internetdomains, Marken oder gewerbliche Schutzrechte
Das Mahnverfahren und der Zahlungsbefehl
Ein Zahlungsbefehl ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die im Rahmen des österreichischen Mahnverfahrens für Geldforderungen erlassen wird. Sofern der Schuldner nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch erhebt, tritt der Zahlungsbefehl in Kraft und kann zwangsweise vollstreckt werden.
Ein solcher Zahlungsbefehl wird ausschließlich dann ausgestellt, wenn die Mahnklage auf die Zahlung eines Geldbetrags bis maximal 75.000 Euro abzielt. Das Gericht erlässt den Befehl dabei ohne mündliche Verhandlung oder vorherige Anhörung des Schuldners.
In welchen Fällen wird kein Zahlungsbefehl erlassen?
Ein Zahlungsbefehl kann nicht ausgestellt werden, wenn:
- die Klage aus formalen Gründen unzulässig ist,
- die Forderung noch nicht fällig oder rechtlich nicht durchsetzbar ist,
- der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist oder dieser sich im Ausland befindet,
- die Klage inhaltlich nicht schlüssig ist.
Das Gericht überprüft dabei nicht automatisch die Berechtigung der Forderung – eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst dann, wenn der Schuldner Einspruch einlegt.
Einspruch gegen den Zahlungsbefehl
Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl einzulegen. Wird ein Einspruch erhoben, verliert der Zahlungsbefehl seine Gültigkeit (es sei denn, der Einspruch betrifft nur einen Teilbetrag der Forderung. Geht der Einspruch verspätet ein, wird er vom Gericht abgelehnt) und da ordentliche Verfahren eröffnet.
Erfolgt jedoch kein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann vollstreckt werden. In diesem Fall hat der Gläubiger das Recht, Exekutionsmaßnahmen einzuleiten, um die ausstehende Forderung samt Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.
Statistisch betrachtet wird nur in etwa 9 % der Fälle Einspruch erhoben, während 91 % der Zahlungsbefehle rechtskräftig und vollstreckbar werden.
Anwalt Inkasso
Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier, Rechtsanwalt Wien, unterstützt Sie gerne bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offenen Forderungen.
Weitere Informationen unter shb-law.at
Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.
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