Forderungsschreiben der ddp images

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund eines Forderungsschreibens der ddp Media GmbH (im folgende ddp images) beauftragt.


Hintergrund war, dass unsere Mandantschaft eine E-Mail der ddp images erhielt, in welcher vorgeworfen wurde, ein Bild aus der Datenbank der ddp images auf der Website unserer Mandantschaft vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne das die entsprechenden Nutzungsrechte bei der ddp images angefragt und/oder erworben sein sollen.


Ebenfalls wird der abgemahnten Person die Möglichkeit gegeben, eine formlose Übersendung einer Genehmigung der ddp images zu übersenden, falls dies übersehen wurde.


Sofern keine Lizensierung erfolgt ist, macht die Gegenseite für die bereits erfolgte Nutzung eine „finanzielle Kompensation“ geltend.


Dabei wird auf Basis der sogenannten Lizenzanalogie derjenige Betrag verlangt, der zwischen der abgemahnten Person und ddp images bei Kenntnis aller Umstände als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre, wenn sie vor Nutzungsaufnahme eine Lizenz für die tatsächliche Dauer ihrer Nutzung erworben hätte.


Zur Berechnung wird hier die Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) herausgegebene Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte zu Grunde gelegt.


Im konkreten Fall wird demnach von unserer Mandantschaft eine Lizenzsumme von über 990,00 € verlangt. Die abgemahnte Person wird aufgefordert, diesen Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage zu leisten und die Bilder bzw. das Bild umgehend von der jeweiligen Webseite zu entfernen. Für die Zahlung wird ein Link mit einem Pin und einer Case-Nummer gesendet.


Sofern die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist stattfindet, werden weitere Anwaltskosten angedeutet.


Haben auch Sie ein Forderungsschreiben von ddp images erhalten? 


Sofern auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben von ddp images oder ähnlichen Bildagenturen erhalten haben, sollte stets mit einem Fachanwalt besprochen werden, ob der geltend gemachte Vorwurf zutrifft und wie die weitere Vorgehensweise ist.


In jedem Falle sollte das Schreiben nicht unbeantwortet bleiben.


Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung Ihre Handlungsmöglichkeiten vor. Rufen Sie uns unter 02307 / 17062 an oder senden Sie Ihre Abmahnung unverbindlich zu an ra@kanzlei-heidicker.de.


Wir sind deutschlandweit für unsere Mandanten tätig.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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