Foto-Abmahnung von Folkert Knieper (Marions Kochbuch) erhalten! Was tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut spricht die Kanzlei Pöpken Santjer Bischoff für Herrn Folkert Knieper (Marions Kochbuch) Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus. Nach der Abmahnung soll Herr Knieper Fotograf und auf Lebensmittel- und Speisefotografie spezialisiert sein. Die von ihm angefertigten Fotos von Speisen sollen auf der Seite von Marions Kochbuch (www.marions-kochbuch.de) verwendet werden und die dort eingestellten Rezepte verzieren. Richtig dürfte sein, dass Herr Knieper laut dem aktuellen Impressum der Betreiber der Webseite www.marions-kochbuch.de ist.

Uns sind Fälle aus den letzten Jahren bekannt, in denen Folkert Knieper bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen auch von der Kanzlei Albrecht Legal (Rechtsanwalt Carsten Albrecht) vertreten wurde. Die Abmahnungen betreffen Fotos von Speisen (z.B. Fleischplatte, Forelle Müllerin), die häufig von Restaurants auf Facebook oder anderen Plattformen gepostet werden.

In den Abmahnungen wird den Empfängern vorgeworfen, ein oder mehrere Fotos von Herrn Folkert Knieper ohne Nutzungsrecht verwendet zu haben. Die Fotos sollen online und gewerblich ohne entsprechendes Nutzungsrecht genutzt worden sein. Außerdem soll die Urhebernennung fehlen.

Achtung! Es werden hohe Abmahnkosten gefordert

Es wird gefordert:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Zahlung von Schadensersatz.
  • Erstattung von Anwaltskosten

Unser Rat: ohne anwaltliche Beratung nichts zahlen, nichts unterzeichnen

Wenn Sie eine Abmahnung von Folkert Knieper erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Tatsächlich sollten die gesetzten Fristen beachtet werden, um keine Klage oder einstweilige Verfügung zu riskieren. Das darf aber nicht bedeuten, alles zu tun, was gefordert wird. 

Das muss geprüft werden

Die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden. In vielen Fällen geht vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit. Wir raten daher dazu, sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt modifizieren zu lassen. Auch die Abmahnung selbst muss geprüft werden. Denn wenn die Abmahnung die gesetzlich vorgegebenen Formalia nicht einhält, ist sie unwirksam.

Zahlungsbeträge der Höhe nach berechtigt?

Im Rahmen der anwaltlichen Vertretung muss auch geprüft werden, ob die geltend gemachten Lizenzgebühren und die Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind. 

Deshalb unser Rat:

  • Ruhe bewahren, aber die Abmahnung ernst nehmen
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Geldzahlungen vornehmen
  • Nehmen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung Kontakt zur Gegenseite auf. 

Abmahnung erhalten? Unsere Erstberatung ist kostenfrei

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Folkert Knieper erhalten haben sollten, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir haben Erfahrung in der Vertretung bei Foto-Abmahnungen und prüfen Ihre Erfolgsaussichten. Falls die Ansprüche tatsächlich berechtigt geltend gemacht werden, helfen wir Ihnen, Kosten zu reduzieren und erläutern, was gemacht werden muss, um weitere Verstöße zu vermeiden.

Bitte senden Sie uns die Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten

  • per Email: info@heldt-zuelch.de
  • als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.
Foto(s): Christina Körte


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