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Foto-Abmahnung von Urs Kuester/Giese Rechtsanwälte

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Der Fotograf Urs Kuester ließ durch die Giese Rechtsanwälte kürzlich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Einen unserer Mandanten erreichte ein entsprechendes Abmahnschreiben, in dem u. a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt wird.

Bei Herrn Kuester handelt es sich laut Abmahnung um einen professionell tätigen Berufsfotografen im Bereich der People-, Portrait-, Corporate- und Architekturfotografie. Seine Bilder bewerbe der Fotograf auf der selbst betriebenen Homepage. An den Bildern vergebe Herr Kuester Nutzungsrechte für die kommerzielle Nutzung an Dritte gegen Honorarzahlungen. Herr Kuester will auf der Webseite unseres Mandanten festgestellt haben, dass dieser eine Fotografie von ihm ohne seine Zustimmung verwendet habe. Wegen angeblich fehlender Zustimmung zur Fotonutzung liege eine Urheberrechtsverletzung vor. Konkret vorgeworfen wird unserem Mandanten:

  • fehlende Benennung des Urhebers (§ 13 UrhG)
  • unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG)
  • unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)

Wegen dieser angeblich rechtswidrigen Handlungen wird von unserem Mandanten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz nach den §§ 97 Abs. 1 und 2, 97a Abs. 3 Satz 1, 101 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB verlangt. Im Einzelnen:

Unterlassungserklärung:

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser soll er sich verpflichten, künftig Urheberrechte von dem Fotografen nicht zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegeben strafbewehrte Unterlassungserklärung muss der Unterzeichner an den ursprünglichen Abmahner eine Vertragsstrafe bezahlen. Wir raten davon ab, eine Unterlassungserklärung ungeprüft und ohne vorherige Überprüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu unterzeichnen. Oftmals kann dies ein Schuldeingeständnis darstellen.

Schadensersatz:

Im Falle der Verletzung von Urheberrechten durch die unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann z. B. nach der Lizenzanalogie berechnet werden. Vorliegend machen die Giese Rechtsanwälte einen Schadensersatzbetrag i. H. v. 938,00 € geltend. Diesen berechnen sie anhand der sogenannten MFM Honorartabelle 2020. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, in der die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zusammengetragen sind. Für die bis zu einjährige Bildnutzung werden 469 € angesetzt. Für die unterbliebene Urhebernennung (Bspw. "Foto: Max Mustermann") wird dieser Betrag verdoppelt.

Anwaltskostenerstattung:

Die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung durch die Giese Rechtsanwälte werden bei unserem Mandanten geltend gemacht. Er soll insofern knapp über 650 € erstatten. Der geforderte Gesamtbetrag beläuft sich damit auf knapp 1.600 €.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wir bearbeiten in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht tagtäglich eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen wie der vorliegenden. Meist werden – wie auch hier – neben Unterlassungsansprüchen auch Zahlungsansprüche für Schadensersatz o. ä. geltend gemacht. Bei Erhalt einer Abmahnung kommt es entscheidend auf die spezialisierte und konsequente Beratung und Vertretung durch spezialisierte Rechtsanwälte an. Lassen Sie Ihre Abmahnung vor einer irgendwie gearteten Reaktion in Ihrem eigenen Interesse auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Es bestehen grundsätzlich verschiedene Ansatzpunkte einer erfolgreichen Verteidigung. Welche dies sind und auf welche Punkte es bei Erhalt einer Abmahnung entscheidend ankommt, erläutert Ihnen im Video Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker. Bitte beachten Sie, dass Herr Jan Heidicker zwischenzeitlich auch über einen Fachanwaltstitel im Bereich des Urheber- und Medienrechts verfügt. 

Bewahren Sie bei Erhalt einer Abmahnung bitte Ruhe und achten Sie auf die gesetzten Fristen. Beachten Sie des Weiteren:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge!
  • Bleiben Sie ruhig!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • bundesweite Vertretung
  • unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de



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