Fotoabmahnung: Illuscope GmbH mahnt durch die Kanzlei Frömmig Mundt & Partner ab

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Das Schweizer Unternehmen „Illuscope GmbH“ mahnt aktuell vermehrt Website-Betreiber wegen unerlaubter Fotonutzung ab. 

Ausgesprochen werden die Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Christian Born der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg.

Die Schreiben entsprechen der klassischen Abmahnung: Benannt werden die Website, um die es geht, und die konkrete URL. Das Foto wird in der Abmahnung abgebildet und eine Unterlassungserklärung wird beigefügt. 

Die Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Zwar ist nicht anzunehmen, dass die Abmahner hier in jedem Fall vor Gericht gehen, aber es gibt auf jeden Fall Gerichtsverfahren mit diesen Beteiligten. Aus diesem Grund sollte auch die in der Abmahnung gesetzte Frist nicht vernachlässigt werden.

Von der Unterzeichnung der mitgeschickten Unterlassungserklärung ist klar abzuraten: In ihr würde sich der Unterzeichner einer Zahlungsforderung unterwerfen, die er sonst zumindest in der Höhe nicht zwingend zahlen muss. Wird die Erklärung aber unterschrieben, ist die Zahlung verbindlich.

Die Abmahnung sollte konkret geprüft werden, ebenso die Nutzung des konkreten Fotos. Idealerweise kann der Betreiber der Internetseite noch nachvollziehen, woher das Foto stammt. Mitunter liegt die Einbindung des Fotos aber lange zurück.

Ob die Zahlungsforderungen berechtigt sind, sollte geprüft werden. So kann es sein, dass die Website privat betrieben wird, was erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Abmahnkosten hätte.

Je nach den Umständen auf der Seite des Abgemahnten kann es auch sinnvoll sein, ein Gerichtsverfahren zu riskieren. Das hängt von den jeweiligen Erfolgsaussichten und auch dem Risikobewusstein der Abgemahnten ab.

In jedem Fall sollten Abgemahnte bis zur Klärung das Foto von der Website entfernen und (wichtig!) auch die Fotodatei vom Server löschen, so dass auch ein direkter Abruf der Datei nicht möglich ist (bspw. www.website.de/foto.jpg). Dieses Vorgehen ist vor allem dann nötig, wenn eine (modifizierte!) Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.

Ich vertrete Sie bundesweit im Urheberrecht für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben. Schicken Sie mir unverbindlich eine Anfrage per E-Mail mit der erhaltenen Abmahnung als Scan.


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