Fotografie und Urheberrecht: Die Panoramafreiheit nach §59 UrhG

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In der Welt der Fotografie spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle, und dabei nimmt die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG eine bedeutende Stellung ein. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen dieser rechtlichen Bestimmung und zeigt auf, wie Fotografen die Freiheiten der Panoramafreiheit nutzen können.

1. Was besagt die Panoramafreiheit?

Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, sowie Werke, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus sichtbar sind, ohne Zustimmung des Urhebers zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Diese Regelung schafft Raum für Fotografen, um architektonische Werke oder Kunst im öffentlichen Raum festzuhalten, ohne jedes Mal um Erlaubnis bitten zu müssen.

2. Geltungsbereich der Panoramafreiheit: Was ist erlaubt?

Gemäß § 59 UrhG sind Fotografien von Gebäuden, Denkmälern oder Kunstwerken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, erlaubt. Dies schließt auch Skulpturen, Brücken und andere architektonische Werke mit ein. Die Freiheit erstreckt sich jedoch nicht auf den Fall, wenn das fotografierte Werk der Hauptgegenstand des Bildes ist und kommerziell genutzt wird. Hier könnte die Einholung einer Einwilligung erforderlich sein.

3. Einschränkungen und Ausnahmen: Worauf ist zu achten?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Panoramafreiheit gewisse Einschränkungen hat. So gilt sie beispielsweise nicht für Innenräume von Gebäuden oder für Kunstwerke, die nicht dauerhaft im öffentlichen Raum stehen. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Einzelfall zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Panoramafreiheit zulässig ist.

4. Kommerzielle Nutzung und Urheberrechtsverletzungen: Vorsicht ist geboten

Fotografen sollten vorsichtig sein, wenn es um die kommerzielle Nutzung von Bildern geht, auf denen architektonische Werke im Fokus stehen. In solchen Fällen könnte die Panoramafreiheit eingeschränkt sein, und es ist möglicherweise ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Vorsicht ist auch geboten bei Luftaufnahmen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (LTO.de) aus dem Jahr 2023 zeigt.

5. Praktische Tipps für Fotografen:

  • Dokumentation der öffentlichen Lage: Es ist hilfreich, den Standort und die öffentliche Zugänglichkeit des fotografierten Werks zu dokumentieren.

  • Vermeidung kommerzieller Nutzung bei Unsicherheit: Bei Unsicherheiten bezüglich der kommerziellen Nutzung sollte auf eine Genehmigung des Urhebers hingearbeitet werden.

Fazit: Die Panoramafreiheit als Gestaltungsfreiraum für Fotografen

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG eröffnet Fotografen die Möglichkeit, beeindruckende architektonische Werke und Kunst im öffentlichen Raum festzuhalten, ohne in rechtliche Fallstricke zu geraten. Die genaue Prüfung des Anwendungsbereichs und gegebenenfalls die Einholung rechtlichen Rats sind jedoch entscheidend, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. In der Balance zwischen kreativem Ausdruck und rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Panoramafreiheit den Fotografen die Freiheit, die Schönheit unserer öffentlichen Räume zu dokumentieren.

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Foto(s): KANZLEI 441, Rechtsanwalt Christian Radermacher, Nürnberg


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