Unterlassungserklärungen im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht vom Anwalt erklärt

  • 3 Minuten Lesezeit

Die KANZLEI 441 konnte kürzlich einen bedeutenden Erfolg gegen RUHR24 erzielen, indem unter anderem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen rufschädigender Berichterstattung durchgesetzt wurde. Falschberichterstattung kann nicht nur den Ruf von Einzelpersonen und Unternehmen erheblich schädigen, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel wird erklärt, was strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind, warum sie wichtig sind und wie Ihnen geholfen werden kann, Ihre Rechte zu schützen.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das verwendet wird, um jemanden dazu zu bringen, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Erklärung muss der Verpflichtete eine festgelegte Strafe, meist eine Geldsumme, zahlen. Diese Art von Erklärung ist besonders nützlich, um wiederholte Rechtsverletzungen zu verhindern. Die durch den Erstverstoß grundsätzlich indizierte "Wiederholungsgefahr" kann durch Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Typische Anwendungsfälle

  • Verleumdung und üble Nachrede: Schutz vor unwahren und rufschädigenden Aussagen.
  • Marken- und Urheberrechtsverletzungen: Schutz geistigen Eigentums.
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße: Sicherstellung fairer Geschäftspraktiken.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für strafbewehrte Unterlassungserklärungen finden sich im Zivilrecht. Ein Verstoß gegen eine solche Erklärung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Maßnahmen.

Bedeutung von Verstößen gegen Unterlassungserklärungen

Wenn jemand gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstößt, wird die vereinbarte Strafe fällig. Dies dient nicht nur als Abschreckung, sondern auch als Schutzmechanismus für den geschädigten Anspruchsteller.

Der Fall gegen die regionale Zeitung

In dem Fall gegen RUHR24 konnte die KANZLEI 441 neben einem presserechtlichen Widerruf erfolgreich die in diesem Beitrag thematisierte strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirken. Durch eine detaillierte Analyse und strategische Vorgehensweise gelang es, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchzusetzen. Durch diese verpflichtete sich die Zeitung, die falschen Berichte zurückzunehmen und künftige, derartige Falschdarstellungen zu unterlassen.

Wichtige Aspekte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Form und Inhalt

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein:

  • Klar und eindeutig formuliert: Die zu unterlassende Handlung muss genau beschrieben sein. Man spricht insoweit von der "konkreten Verletzungsform/-handlung"
  • Strafbewehrung: Die Höhe der Strafe bei Verstoß muss festgelegt sein. Möglich ist auch eine Formulierung nach dem sog. "Hamburger Brauch". Ein im Medienrecht versierter Anwalt kann Sie hierzu beraten.
  • Unterschrift des Verpflichteten: Die Erklärung muss vom Verpflichteten unterzeichnet werden. Sie gleicht einem Vertragsschluss.

Rechtsfolgen bei Verstoß

Ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Neben der Zahlung der vereinbarten Strafe kann der Verletzer auch weiteren rechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sein, wie beispielsweise Schadensersatzforderungen.

Wie die KANZLEI 441 Ihnen helfen kann

Die KANZLEI 441 ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen. Hier erhalten Sie:

  • Beratung und Analyse: Bewertung Ihres Falls und Entwicklung einer geeigneten Strategie.
  • Verhandlungsführung: Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Gegenseite.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht, falls erforderlich.

Schlussfolgerung

Strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind ein wirksames Mittel, um sich gegen Falschberichterstattung und andere Rechtsverletzungen zu wehren. Die KANZLEI 441 aus Nürnberg steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung bundesweit im Medien- und Presserecht zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und zu schützen. Zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme, wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen.

Sollten Sie Beratungs- oder Vertretungsbedarf im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht haben, freut sich die KANZLEI 441 auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

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Foto(s): Rechtsanwalt Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland, bundesweit


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