Fotos und Bilder bei Google löschen lassen 2024 (Google Maps oder Google Unternehmensprofil ): Wir können helfen!

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Sind Sie von Fotos in Ihrem Google-Profil betroffen und möchten diese entfernen? Auch Fotos (nicht nur Bewertungen) lassen sich auf Google Maps erfolgreich löschen. Wir geben mit diesem Beitrag Hinweise für Betroffene.


Bekanntlich bietet Google die Möglichkeit Bilder bzw. Fotos bei Google Maps oder auch in einem Google Unternehmensprofil (früher: Google My Business-Profil) zu hinterlassen. Grundsätzlich ist das auch eine tolle Sache. So kann ein Unternehmen hier eigene Bilder und Fotos veröffentlichen, um auf sich und seine Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Typisch sind z.B. Speisekarten und Speisen/Getränke für Restaurants oder z. B. auch einzelne Zimmer bei Hotels.


Problematisch wird das Thema Bilder und Fotos im Zusammenhang mit Google aus unserer Erfahrung immer dann, wenn fremde Bilder (also nicht vom Google Maps bzw. Unternehmensprofil-Inhaber selber) veröffentlicht werden, die inhaltlich oder rechtlich problematisch sind.


Rechtlich problematisch können Fotos und Bilder z. B. dann sein, wenn hierdurch Rechte Dritter, wie insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Meine Kanzlei erreichen in letzter Zeit des Öfteren Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, wobei der eigentliche Urheberrechtsverstoß erst durch ein fremdes Foto im Google Unternehmensprofil des Mandanten ausfindig gemacht werden konnte. 

So ist mir in der Beratungspraxis dieses Phänomen z. B. schon des Öfteren im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die aus Speisekarten veröffentlicht waren, begegnet. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, wie das Foto bzw. Bild wieder aus dem Google-Profil entfernt werden kann.


Fotos können aber auch inhaltlich problematisch sein, z.B. wenn ein Unternehmen hierdurch in seinem Ruf herabgewürdigt wird (z. B. Fotos von einer schmutzigen Toilette im Google-Profil eines Restaurants, gestellte Fotos, die nicht von dem Unternehmen stammen).


1. Das Problem mit fremden Bildern und Fotos im eigenen Google-Profil: 


Im Gegensatz zu eigenen Fotos und Bildern kann man fremde Bilder/Fotos genau wie negative Google Bewertungen nicht einfach so entfernen.


Vielmehr ist es erforderlich, die Fotos bzw. Bilder mit einer zutreffenden Begründung bei Google zu beanstanden und Google darzulegen, dass das betreffende Foto welches entfernt werden soll gegen die Google Inhaltsrichtlinien oder auch geltendes Recht verstößt.


So sind z. B. solche Fotos zu entfernen, durch welche Urheberrechte verletzt werden. Aber auch Datenschutzverstöße können zu einer Löschung berechtigen. Für möglichst hohe Erfolgsaussichten der Löschung von fremden Fotos ist es sinnvoll eine treffende rechtliche Begründung für die Entfernung zu liefern.


2. Sind Sie von fremden Fotos und Bildern bei Google betroffen, und möchten Sie diese löschen lassen? wir können helfen!


Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen gemacht. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch regelmäßig Mandantinnen und Mandanten dabei, Fotos bzw. Bilder aus Ihrem Google Unternehmensprofil oder Google Maps zu entfernen.


Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Fotos / Bilder zum günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. je beanstandetem/eingereichten Foto / Bild).


3. Kostenloses Erstgespräch nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Fotos oder Bilder erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!

Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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