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Fragwürdige Forderung in Abmahnung des Studio Pesket wegen Produktfotos von Mozzaar

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Wieder hat uns ein Mandant eine urheberrechtliche Abmahnung durch Studio Pesket – vertreten durch den Inhaber Hilmi Pesket – vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung ist die Verwendung eines Produktfotos der Jeansmarke Mozzaar in einem privaten Verkaufsangebot im Internet.

Sachverhalt

Wie bereits berichtet, behauptet Inhaber Hilmi Pesket, dass er für das Studio Pesket auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig sei. Er erstelle dort als gewerblicher Fotograf u. a. Fotos von Modeprodukten der Marke Mozzaar für das Modelabel an. Mit der neuen Abmahnung beanstandet Hilmi Pesket wieder die Verletzung der ihm an den Mozzaar-Produktfotos angeblich zustehenden Urheberrechte.

Forderungen Peskets

Für die Verwendung eines einzelnen Mozzaar-Produktfotos im Rahmen einer nur wenige Tage geschalteten, privaten Verkaufsanzeige im Internet verlangt Hilmi Pesket erneut Schadensersatz in Höhe von 285 Euro. Den Schadensersatz berechnet der Inhaber des Studio-Pesket im Wege der Lizenzanalogie, ohne eine entsprechende Lizenzpraxis nachzuweisen.

Zahlt Mozzaar auch 285 €?

Hintergrund: Bei der Bemessung des angemessenen Schadensersatzes für Urheberrechtsverletzungen gilt der Vorrang der eigenen Lizenzpraxis. Der in seinen Rechten verletzte Urheber darf maximal verlangen, was er auch von seinen Auftraggebern verlangt. In der Modebranche ist es aber bekannte Praxis, für vergleichbare Produktfotos meist eher ein- bis zweistellige Eurobeträge pro Foto zu bezahlen, dies zudem für dauerhafte Nutzung, oft weltweit.

Unsere Einschätzung

Es darf begründet bezweifelt werden, dass Pesket von dem Modelabel Mozzaar 285 € pro Foto für eine Nutzung, noch dazu nur für nur wenige Tage im Internet erhalten hat. Damit ist Peskets Schadensersatzforderung mindestens fragwürdig. Eine Schadensersatzforderung von 285 Euro für die kurzzeitige Verwendung eines Mozzaar-Produktfotos in einem privaten Verkaufsangebot halten wir keinesfalls für angemessen, sondern für deutlich überhöht.

Haben Sie eine Abmahnung bekommen?

Sollten Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Abmahnung und stehen Ihnen gerne bei der Abwehr oder einer Vergleichslösung zur Seite! Dabei prüfen wir auch die Einhaltung der strengen „Spielregeln“ für urheberrechtliche Abmahnungen. Ist Abmahnung z. B. wegen Formfehlern unwirksam, kann sie zurückgewiesen werden. Darüber hinaus kann Ihnen ein Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten gegen den Abmahner zustehen. Ob dies bei Ihrer Abmahnung der Fall ist, können wir erst nach einer Überprüfung ihres Wortlauts einschätzen.

Vertrauen Sie auf 20 Jahre Berufserfahrung & 2 Fachanwaltstitel

Mein Name ist Lars Rieck. Ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. In meiner 20-jährigen Berufserfahrung habe ich Tausende von Abmahnungen bearbeitet. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung und einem Angebot bezüglich der voraussichtlichen Kosten meines Tätigwerdens bei Ihnen.

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Foto(s): Titelbild: Midjourney (Prompt: Lars Rieck), Portrait: Jule Feddersen

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