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Freibeträge beim Pkonto

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Die Freibeträge auf einem P-Konto können mit einer Bescheinigung erhöht werden.

Gewähren Sie Unterhalt für eine weitere Person oder werden Sozialleistungen für eine weitere Person entgegengenommen, kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 370,76 € bescheinigt werden.

Für jede weitere Person kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 206,56 € eingerichtet werden. Auch hierzu wird die Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages benötigt.

Erhalten Sie Kindergeld, kann zusätzlich ein Freibetrag in Höhe des bewilligten Kindergeldes bescheinigt werden.

Die Erstellung der Bescheinigung biete ich kostengünstig über meine Webseite

www.pkonto.biz

an.

Ohne die Bescheinigung wird bei einer Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (Pkonto oder P-Konto) nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 € geschützt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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