Fremde Google Bewertungen löschen ist auch im Januar 2025 meistens möglich: Wir informieren!

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Fremde Google Bewertungen lassen sich auch im Januar 2025 in den meisten Fällen mit der richtigen anwaltlichen Argumentation löschen


Kennen Sie diese Situation auch? Sie googlen den Namen Ihrer Firma bzw. Ihres Unternehmens und nachdem Sie die Taste „Enter“ auf Ihrer PC-Tastatur gedrückt haben wird in der rechten oberen Ecke Ihres Bildschirms Ihr Google-Unternehmensprofil angezeigt. Plötzlich bekommen Sie einen Schreck, als Sie bemerken, dass ich der Bewertungsdurschnitt in Ihrem Google-Unternehmensprofil über Nacht verschlechtert hat.

Eine nähere Betrachtung Ihres Google-Profils bringt die Klarheit, dass Sie eine fremde negative 1-Sterne-Bewertung erhalten haben, die den Gesamtdurschnitt Ihrer Google-Bewertungen heruntergezogen hat. Daraufhin melden Sie diese Negativbewertung über das „3-Punke-Menü“ über Ihr Google-Profil mit einem der von Google vorgegebenen Gründe (Google gibt unter anderem die Punkte Themaverfehlung, Spam, Interessenkonflikt, Vulgäre Sprache, Mobbing und Belästigung, Diskriminierung und Hassrede, Personenbezogene Daten sowie Nicht nützlich vor).

Leider merken Sie, dass sich trotz der Beanstandung bei Google auch nach Tagen und Wochen nichts tut und die fremde Negativbewertung immer noch in Ihrem Google-Profil vorhanden ist und jeden Tag Ihren Ruf schädigt.

In dieser Situation kontaktieren und täglich Personen, die von negativen Google Bewertungen betroffen sind und diese nicht selber gelöscht bekommen haben. Auch heute (02.10.2024) haben wir mehrere derartige Anfragen erhalten.  Im Gegensatz zu eigenen Google-Bewertungen, die der Bewerter jederzeit über sein Google-Profil entfernen oder auch bearbeiten kann, ist dies bei fremden Google-Bewertungen leider nicht so einfach. Hier gibt es keine Möglichkeit, diese selber zu löschen, vielmehr ist es erforderlich, diese Bewertungen bei Google mit einer passenden Begründung zu beanstanden (Beanstandungsverfahren bei Google)

Zum Glück gibt es eine Menge an Rechtsprechung zu dem Thema und so hat z. B. der Bundegerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2022 entschieden, dass ein geschäftlicher Kontakt zum bewerteten Unternehmen erforderlich ist, um überhaupt bewerten zu dürfen.

Aber auch aus anderen Gründen können fremde negative Google-Bewertungen gelöscht werden. So hat z. B. das LG Lübeck in Jahr 2018 per Urteil entschieden, dass 1-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar per se unzulässig sind, unabhängig ob es sich um einen „echten“ Kunden handelt oder nicht.

Auch berufsbezogene Bewertungen (also von Bewerbern/Bewerberinnen, ehemaligen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Subunternehmern etc.) sind nach einer Richtlinie von Google als Interessenkonflikt unzulässig und können daher ebenfalls gelöscht werden. Hier finden Sie einen Artikel von uns auf Anwalt.de zu diesem Thema.


Haben Sie fremde negative Google-Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?


Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an (Telefon: 0471/4839988-0). Kontaktieren Sie uns, in Ruhe zu besprechen, wie wir auch Ihnen helfen können, um Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen,

Wir freuen uns auf Ihren Anruf (0471/4839988-0), auf eine freundliche E-Mail (info@drnewerla.de ) oder eine Kontaktaufnahme über die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen innerhalb von 24 Stunden bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten!).  


Gerne helfen wir Ihnen bundesweit und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Löschung von fremden negativen Google Bewertungen. Besuchen Sie auch gerne unsere Webseite rund um das Thema „Google Bewertungen löschen lassen“:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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